Abgeschaffte Meldepflicht für deutsche Gäste

Seit Anfang Januar 2025 entfällt der Meldescheinpflicht für deutsche Gäste. In der Praxis werde diese Erleichterung noch nicht überall umgesetzt.

Gerne stellen wir Ihnen in diesem Zusammenhang noch einmal die FAQ des Hotelverbands Deutschland (IHA) zur Verfügung, in denen die zentralen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst sind.

Die Abschaffung der Meldepflicht für inländische Gäste hat zahlreiche Folgefragen in den Bereichen Gastbeiträge, Gästekarten, Statistikmeldungen, Datenschnittstellen und kommunale Satzungen ausgelöst. So bleibt die Registrierung der Gäste vielfach weiterhin erforderlich, insbesondere dort, wo kommunale Gastbeiträge erhoben oder Gästekarten ausgegeben werden.

Wichtig dabei für die betriebliche Praxis: Von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit dürfen ohne ihre ausdrückliche Zustimmung nur die Daten erhoben werden, die zur Vertragserfüllung und ggf. zur Abrechnung kommunaler Beiträge (Kurtaxe, Tourismusabgabe, City Tax, Übernachtungssteuer etc.) erforderlich sind. Meldungen an die Statistikämter bleiben von der Änderung des Bundesmeldegesetzes unberührt.

Wichtig ist, dass die bestehenden Prozesse im Zusammenspiel von Beherbergungsbetrieben, Kommunen und Technologieanbietern weiter vereinfacht, digitalisiert und zukunftsfest ausgestaltet werden.