Nichtraucherschutz in Bayern

BHG-Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bayerischen Kabinetts


(Nürnberg) „Schade, dass die Neuregelung des Rauchverbotes in Bayern nicht insgesamt zu einer freiwilligen Lösung geführt hat“, so BHG-Präsident Siegfried Gallus. „Es wäre besser gewesen, wenn zukünftig nicht nur die Wirte von Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum die Möglichkeit erhielten, selbst zu entscheiden, ob sie das Rauchen erlauben oder nicht.“

„Enttäuscht sind wir auch von der fehlenden Chance, den Nichtraucherschutz durch technische Innovationen sicherzustellen. Sowohl im hessischen als auch im nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz sind solche Innovationsklauseln verankert.“

„Auch sind wir nicht der Meinung, dass die Neuregelungen Raucherclubs überflüssig machen“, so Gallus. „Die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, durch die Streichung des Zusatzes im Gesetz "soweit sie öffentlich zugänglich sind" die Raucherclubs abzuschaffen, ist aus unserer Sicht für viele Betriebe existenzbedrohend. Schließlich dürfen Einraum-Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern Gastfläche das Rauchen überhaupt nicht gestatten und die Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche dürfen nur noch sehr beschränkt Speisen verkaufen, sofern sie das Rauchen zulassen. Hier gibt es sicher noch Gesprächsbedarf. In dieser Form hat das Gesetz Gewinner und Verlierer. Das gesellschaftspolitische Problem des Nichtraucherschutzes wird wieder einmal auf dem Rücken der Wirte ausgetragen.“

 

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