Die Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen wendet sich an Beherbergungsbetriebe mit mehr als neun Gästebetten und nicht mehr als 20 Gästezimmern, die keinen Hotelcharakter aufweisen und in deren Betriebsname der Begriff »Hotel« nicht enthalten sein darf. Wie bei ihrer »großen Schwester«, der Deutschen Hotelklassifizierung, sorgt eine strenge und regelmäßige Überprüfung der Häuser und Kriterien für eine hohe Akzeptanz der G-Sterne am Klassifizierungshimmel in Deutschland.
Mit der organisatorischen Durchführung der Deutschen G-Klassifizierung in Bayern hat der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. die BTG Bayern Tourist GmbH beauftragt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.btg-service.de und www.g-klassifizierung.de.