DEHOGA Bayern unterstützt Forderung der Schifffahrt nach Beibehalt der gültigen Umsatzsteuerregelung

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern unterstützt die Forderungen nach dem Beibehalt des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Personenschifffahrt. Die bestehende Regelung soll nach Plänen der Bundesregierung zum Jahresende hin auslaufen.

 

„Hier gilt die selbe logische Argumentation, wie bei der Reduzierung der Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe, denn die Schifffahrt steht in zweierlei Hinsicht im Wettbewerb: zum einen ist die Seenschiffahrt vergleichbar mit anderen touristisch genutzten Personenbeförderungsarten, wie den Bergbahnen, die ihrerseits nur den reduzierten Steuersatz abführen müssen. Zum anderen steht die Flussschifffahrt in einem starken internationalen Wettbewerb.

 

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern unterstützt die Forderungen nach dem Beibehalt des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Personenschifffahrt. Die bestehende Regelung soll nach Plänen der Bundesregierung zum Jahresende hin auslaufen.

„Hier gilt die selbe logische Argumentation, wie bei der Reduzierung der Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe, denn die Schifffahrt steht in zweierlei Hinsicht im Wettbewerb: zum einen ist die Seenschiffahrt vergleichbar mit anderen touristisch genutzten Personenbeförderungsarten, wie den Bergbahnen, die ihrerseits nur den reduzierten Steuersatz abführen müssen. Zum anderen steht die Flussschifffahrt in einem starken internationalen Wettbewerb.

„Solange es die Regierung nicht schafft, auf nationaler wie europäischer Ebene durch eine Harmonisierung der entsprechenden Steuersätze Wettbewerbsgleichheit herbeizuführen, so lange bedarf es der Ausnahmeregelung“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl. In diesem Zusammenhang erinnert Brandl an die im Wahlkampf zwar angekündigte, jedoch noch nicht umgesetzte Reduzierung der Mehrwertsteuer auf gastronomische Dienstleistungen: „Es kann nicht sein, dass gesundes Essen mit 19 Prozent bestraft wird, während die Wurst im Stehen steuerlich gefördert wird.“


- Ende der Pressemitteilung -