Verfahrensdokumentation: Keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht

Warum ist eine Verfahrensdokumentation so wichtig? Was macht eine gute Verfahrensdokumentation aus? Was gilt es zu beachten? Teil 2 der Informationsreihe des DEHOGA Bayern in Kooperation mit Acconsis.

Im Informationsblatt 1 der vierteiligen Informationsreihe haben Sie erfahren, welche Anforderungen aus den GobD und aus der Gesetzgebung für Sie als buchführungspflichtiges Unternehmen zu beachten sind. Wichtig ist nun, dies auch zu leben und konsequent tagtäglich in der Praxis und in Ihrem Rechnungswesen anzuwenden. Voraussetzung sind klare und transparente Abläufe, die Sie in einer ordnungsgemäßen Verfahrensdokumentation darlegen.

Die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation besteht, ohne Ausnahme und Schonfrist. Fehlt eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation, so kann dies in Verbindung mit einem materiellen Mangel zum Verwerfen Ihrer gesamten Buchführung führen – der Gewinn wird dann abweichend von der Steuererklärung ermittelt (Hinzuschätzung). Mögliche Folgen für Sie: Erhebliche Nachzahlungen und sogar (Straf-)Zinsen.

Sie fragen sich, wie Sie eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation systematisch und mit überschaubarem Aufwand erstellen können?

Acconsis unterstützt Sie mit übersichtlichen Informationen, Hinweisen und Tipps dazu. Im Informationsblatt 2 finden Sie Antworten auf viele Fragen:

  • Was sind die wichtigsten Fakten zur Verfahrensdokumentation?
  • Welche Vorteile habe ich als Unternehmer von der Verfahrensdokumentation?
  • Was macht eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation aus?
  • Was sind die Bestandteile einer Verfahrensdokumentation?
  • Wie gehe ich bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation am besten vor?

Informationsblatt 2 zum kostenfreien Download.

Haben Sie weitere Fragen?
Frau Cam-Mai Brasch, Organisationsberaterin der Acconsis, steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Service-Telefon: + 49 89 547143
E-Mail: c.brasch[at]acconsis.de