Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie legt der Fördermaßnahme wichtige themen- und zielgruppenorientierte Förderkriterien wie Innovationsgrad, Modell- oder Multiplikationsfunktion, Umsetzbarkeit und Umsetzungsnähe, Verbund- und Netzwerkcharakter sowie die Bedeutung für die Lösung aktueller tourismuspolitischer Herausforderungen zugrunde.
Das BMWi beabsichtigt für die vorliegende Fördermaßnahme in der Förderrunde 2018/2019 bis zu 1 500 000 Euro finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Fördermaßnahme läuft bis 31. Dezember 2019.