Minijobs – das ist bei der Anstellung von geringfügig Beschäftigten zu beachten

Die Einstellung von Minijobbern ist für Arbeitgeber gerade bei schwankenden Auftragslagen eine interessante Möglichkeit Arbeitsspitzen abzufedern. ACCONSIS klärt was organisatorisch zu beachten ist.

Die Einstellung von Minijobbern ist in der Regel unkompliziert und mit geringem bürokratischem Aufwand verbunden. Dennoch gibt es auch für geringfügig Beschäftigte wichtige Nachweis-Pflichten, die vom Arbeitgeber unbedingt einzuhalten sind. So müssen ab 2022 die Steueridentifikationsnummer und gesetzliche Krankenversicherung gemeldet werden. Auch bezüglich Mindestlohn, Arbeitszeitdokumentation, Urlaubsanspruch und Rentenversicherungspflicht gibt es klare Vorgaben.

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