Generalüberholte AGBs für den Hotelaufnahmevertrag

Wir weisen auf die vom IHA-Rechtsausschuss generalüberholten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag und für Veranstaltungen zu Ihrer Information und weiteren Verwendung hin.

Bei der aktuellen Überprüfung wurden die AGBH und AGBV zum einem gestrafft und zum anderen die Klauseln bezüglich „Geltungsbereich“, „Vertragsabschluss“, „Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung“, „Rücktritt des Kunden und des Hotels“ sowie des „Gerichtsstands“ neu gefasst. Bei den AGBV 6.0 wurden zusätzlich noch Klauseln zum „Mindestumsatz“ sowie zu „urheberrechtlich relevanten Vorgängen“ und „behördliche Erlaubnisse bzw. Auflagen“ aufgenommen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) rät daher, ab sofort ausschließlich die aktualisierten und generalüberholten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) oder AGBV 6.0 einzusetzen. Er empfiehlt daher, die bisher verwendeten AGB aus ihren Vertragsunterlagen, Musterverträgen, Briefen, E-Mail-Vorlagen, Homepage, etc. zu entfernen und gegen unsere aktuellen Versionen AGBH 8.1 oder AGBV 6.0 auszutauschen. Auch wir haben unsere Downloads auf der Homepage entsprechend aktualisiert.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) und für Veranstaltungen (AGBV 6.0) seinen Mitgliedern unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Gästen. Dabei steht es den einzelnen Hotels frei, der Empfehlung zu folgen oder andere AGB zu verwenden. Ebenso ist eine individuelle Anpassung der AGB grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden.

Trotz sorgfältiger Erstellung kann eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts nicht übernommen werden und der Hotelverband Deutschland (IHA) übernimmt dementsprechend auch keine Haftung für Schäden, die aus der Benutzung der AGB und/oder des Mustervertrages entstehen.

Wir weisen ausdrücklich auf die Urheberschaft des Hotelverbands Deutschland (IHA) hin. Wie im Beirat des Fachbereichs Hotellerie des DEHOGA vereinbart, räumt der Hotelverband Deutschland (IHA) den Landesverbänden im DEHOGA das Recht ein, unseren Mitgliedern die AGB-Empfehlungen wie angehängt – d.h. ohne englische Übersetzung und Musterbeherbergungsvertrag – kostenlos zur Verfügung zu stellen.


Eine fachgerechte Übersetzung der AGB ins Englische und den Musterbeherbergungsvertrag können unsere Mitglieder als Worddokument gerne direkt unter www.hotellerie.de/publikationen oder bei der

IHA-Service GmbH
Kronprinzenstraße 37
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Tel.:     0228 / 92 39 29 0
Fax:     0228 / 92 39 29 9
E-Mail: info@iha-service.de

bestellen. Einzeln kosten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) oder für Veranstaltungen (AGBV 6.0) 55 Euro. Im Vorteilspaket sind die beiden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBH 8.1 und AGBV 6.0) für zusammen nur 99 Euro zu erwerben. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und Versand per E-Mail.