GEMA-Tarifveränderungen ab 2019

Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Hierzu stehen für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschiedene Tarife zur Verfügung.

 

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland, in der sich z.B. DEHOGA, HDE, EVVC, die kommunalen Spitzenverbände und andere Verbände/Organisationen zusammengeschlossen haben, musste in 2018 erneut Tarife bzw. Tarifveränderungen mit der GEMA verhandeln, die sukzessive in 2019 bzw. erst in 2020 zur Anwendung kommen. So erhöhen sich die meisten Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, U-V / M-V, regelmäßige Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz, ohne Eintrittsgeld und ohne Veranstaltungscharakter (Barpianistentarif), Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Hotelsendetarif etc.) ab dem 1.1.2019 um 2,35 %.

Der Tarif U-St (Stadtfeste, Straßenfeste  und sonstige Veranstaltungen im Freien) erhöht sich geringfügig von 82,40 Euro auf 84,35 Euro je 500 qm Veranstaltungsfläche. Zur Klarstellung: Bei der Flächenberechnung für „sonstige Veranstaltungen im Freien“ wird nur die zur Veranstaltung zugängliche Fläche zugrunde gelegt. Aufgrund mehrjähriger Einführungsphasen kommt es auch in weiteren Tarifen (z.B. mit Hintergrundmusik oder Radio in Gaststätten, Musikwiedergaben in Musikkneipen und Discotheken) entsprechend den in den letzten Jahren getroffenen Vereinbarungen zu Tariferhöhungen. Ab dem Jahr 2020 werden dann vor dem Hintergrund ergangener Rechtsprechung die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, bei denen ein Eintrittsgeld erhoben wird, angepasst. Der Tarifsatz je 1 Euro Eintrittsgeld wird sich über einen Zeitraum von 4 Jahren von 6,67 Euro auf 8,50 Euro erhöhen.  

Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden.

Für den Bereich des Hotelsendetarifes finden Sie in der Anlage eine aktualisierte Übersicht des DEHOGA über die Anspruchsteller, deren Tarife sowie die entsprechenden rabattierten Tarife für Verbandsmitglieder ab 1.1.2019. Zudem können Sie das GEMA-Handbuch mit allen wesentlichen Tarifen ansehen.

HIER finden Sie weitere Informationen über Tarife und Formulare der GEMA.