EU-Trinkwasserrichtlinie tritt in Kraft

Kostenloses Leitungswasser in Restaurants nur als Anregung vorgesehen

Die EU-Trinkwasserrichtlinie wurde am 23. Dezember 2020 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 12. Januar 2021 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie soll unter anderem die Verwendung von Leitungswasser als Trinkwasser fördern. Anders als zunächst diskutiert worden war, enthält sie allerdings keine Verpflichtung für Restaurants und ähnliche Betriebe, ihren Kunden Leitungswasser kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie enthält lediglich die optionale Möglichkeit, dass die Mitgliedsstaaten „die Bereitstellung solchen Wassers — kostenlos oder gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr — für Kunden von Restaurants, Kantinen und Verpflegungsdiensten anregen“.