EU-Parlament beschließt Verbot von bestimmten Plastikprodukten

Plastikeinweggeschirr, -trinkhalmen und -rührstäbchen dürfen in der EU ab dem Jahr 2021 nicht mehr verkauft werden.

Das Europaparlament hat den Richtlinienentwurf über das Verbot von bestimmten Plastikprodukten verabschiedet, nachdem sich die Unterhändler von Parlament und EU-Staaten Ende vergangenen Jahres auf eine gemeinsame Position geeinigt hatten. Verboten werden danach Plastikeinweggeschirr, Plastiktrinkhalme, Getränkerührstäbchen und andere Kunststoff-Wegwerfprodukte. Verbindliche Reduktionsziele wird es für To Go-Verpackungen und -becher geben. Die Regelungen sollen u.a. dazu beitragen, den Plastikmüll in den Weltmeeren einzudämmen.

In der Gastronomie kommt Einweg-Plastikgeschirr vor allem im Take away/To go-Geschäft und bei gastronomischen Großveranstaltungen zum Einsatz. Der DEHOGA Bayern begrüßt grundsätzlich die Pläne der EU zur Reduktion des Plastikmülls. Fakt ist, dass das Thema Abfallvermeidung in der Gastronomie schon heute großgeschrieben wird. Im Sinne einer umweltbewussten Betriebsführung spielt dabei auch die Verwendung recyclefähiger Verpackungsmaterialien eine Rolle. Gerade Hotels und Restaurants und die Tourismusbranche insgesamt sind in besonderem Maße auf eine intakte Umwelt angewiesen. Wir hoffen nun, dass es angemessene Übergangsfristen gibt. Priorität muss jetzt die Entwicklung von preisgünstigen und hygienisch einwandfreien Alternativen haben.