Der Fachbereich Gastronomie informiert:

EU-Trinkwasserrichtlinie: Drohender Eingriff in die unternehmerische Freiheit

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Für Aufregung in der Branche sorgt derzeit die geplante EU-Trinkwasserrichtlinie. Es geht um die Frage, ob Gastronomen künftig Leitungswasser kostenlos zur Verfügung stellen sollen. Der DEHOGA Bayern wehrt sich gegen den drohenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit.


Noch haben sich die EU-Politiker nicht geeinigt, wie die Richtlinie genau aussehen wird. Offene Fragen sind unter anderem:

  • Soll Gratis-Leitungswasser nur für die Gäste bereitgestellt werden oder für jedermann?
  • Soll eine Servicegebühr verlangt werden dürfen?
  • Wird die Bereitstellung von Leitungswasser in Restaurants in der EU-Richtlinie verpflichtend vorgeschrieben oder nur als Möglichkeit vorgeschlagen?

 

Die Entscheidung über die Ausgestaltung der EU-Richtlinie fällt vermutlich in der zweiten Jahreshälfte. Da es sich um eine Richtlinie handelt, muss diese nach Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden. Wie genau das Gesetz dann in Deutschland ausgestaltet wird, ist also auch noch völlig unklar. Fest steht schon jetzt: Der DEHOGA Bayern wehrt sich gemeinsam mit dem DEHOGA Bundesverband gegen den geplanten Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Gastronomen. „Die Preisgestaltung ist in unserem Land ein hohes unternehmerisches Gut. Das muss auch so bleiben“, so Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern. „Jeder Unternehmer muss für sich entscheiden dürfen, ob und zu welchen Konditionen er seinen Gästen Wasser anbietet.“ Schon heute kann jeder Gastronom seinen Gästen kostenlos Leitungswasser anbieten, wenn er das für eine gute Marketing-Maßnahme hält. Dies ist aber immer eine freie unternehmerische Entscheidung, und das Gratis-Wasser gibt es auch meist nur zusammen mit einer anderen bezahlten Bestellung, beispielsweise zum Kaffee oder Espresso. Neben vielen Gesprächen mit der Politik hatten sich DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer und DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert mit einem Schreiben direkt an Manfred Weber, Fraktionsvorsitzender der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, gewandt und eine klare Positionierung für den Mittelstand gefordert.

Aus Sicht des DEHOGA Bayern völlig inakzeptabel

Die Idee, Gastronomen per Gesetz zum Verschenken von Wasser zu verpflichten, ist jedoch aus Sicht des Verbandes völlig inakzeptabel. Gastronomiebetriebe sind schließlich Wirtschaftsunternehmen, die Gewinn machen müssen, um existieren und ihre Mitarbeiter bezahlen zu können. Was in der Öffentlichkeit auch oft nicht bedacht wird: Gastronomen verkaufen eine Dienstleistung, die unabhängig vom Warenwert einzelner Produkte immer mit Kosten verbunden ist und der Wareneinsatz macht in der Gastronomie nur rund ein Drittel der Kosten aus. Die politischen Verhandlungen zur geplanten Trinkwasserrichtlinie auf EU-Ebene wird der DEHOGA Bayern weiterhin kritisch begleiten. Momentan laufen Gespräche in den drei EU-Institutionen Parlament, Kommission und Rat. Der ursprüngliche Entwurf der Kommission enthielt eine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten, Restaurants zu ermutigen, den Kunden Leitungswasser kostenlos anzubieten. Das Parlament vertrat den Standpunkt, kostenloses Leitungswasser nur für Gäste oder gegen eine geringe Servicegebühr zu servieren. Der Rat hat sich nun für einen flexiblen Ansatz ausgesprochen, es ist nur noch von „Maßnahmen“ die Rede, die dafür sorgen sollen, dass mehr Menschen Zugang zu Leitungswasser bekommen und weniger Plastikflaschen anfallen. Dazu gibt es verschiedene unverbindliche Vorschläge, neben öffentlichen Trinkbrunnen und Wasserzapfstellen auch die kostenlose Abgabe von Leitungswasser in der Gastronomie.