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Scheitern bei Abschlussprüfungen aufgrund von sprachlichen Nachteilen bei Auszubildenden mit Fluchthintergrund

Viele geflüchtete Auszubildende zeigen zwar in der betrieblichen Ausbildung gute Leistungen, in der Berufsschule und vor allem in den Prüfungen haben sie aber aufgrund ihrer sprachlichen Defizite große Probleme.

Diese Herausforderung besteht auch in anderen Branchen. So lag 2017 die Durchfallquote von Auszubildenden mit Fluchthintergrund bei den Abschlussprüfungen gut dreieinhalb Mal so hoch wie bei deutschen Auszubildenden.

Die BDA (Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände) stellt fest, dass bisher von politischer Seite wenig unternommen worden ist, um Abhilfe zu schaffen und mahnt sowohl im Interesse der Unternehmen als auch der Flüchtlinge Lösungen an, die angesichts der zunehmenden Zahl der Prüflinge mit Fluchthintergrund auch kurzfristig wirken müssten. Hierzu ist geplant, die folgenden Vorschläge verstärkt in den Gremien des BIBB einfordern:

 •            Bundesweite Zulassung von zweisprachigen Wörterbüchern bei Abschlussprüfungen

 •            Ausweitung der Regelungen des Nachteilsausgleichs nach § 65 BBiG auf Personen mit Fluchthintergrund

 •            Aufgabenstellung bei Abschlussprüfungen in leichter Sprache

Diese Forderungen decken sich mit den Ansätzen, die auch in den DEHOGA-Gremien angeregt worden sind.

Deshalb möchten wir Sie bitten, den aktuellen Vorstoß der BDA wie folgt zu unterstützen:

Die BDA sammelt konkrete Beispiele aus der Praxis, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen. Ausbildungsunternehmen und Berufsschulen sind gebeten mitzuteilen, welche Auszubildenden mit Fluchthintergrund trotz einer im Betrieb erfolgreich absolvierten Ausbildung an der Abschlussprüfung aufgrund von sprachlichen Nachteilen gescheitert sind.

Wir freuen uns auf Feedback an fritz@dehoga.de mit Angaben zum Auszubildenden, Ausbildungsberuf, Unternehmen und IHK-Bezirk bis zum 13. September 2019.