Bayern lockert Zugangsbeschränkungen für Flüchtlinge auf Arbeitsmarkt

In den vergangenen Jahren rühmte sich die CSU gerne mit ihren besonders strengen Vorschriften für Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt. Das ist ab sofort Vergangenheit. Behörden haben nun mehr Spielräume.

München (dpa, März 2019) Flüchtlingen in Bayern wird ab sofort der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Die bayerische Staatsregierung setzt damit eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. «Wir haben uns in der Asylpolitik eine Balance von Humanität und Ordnung zur Richtschnur gemacht. CSU und Freie Wähler haben dafür vereinbart, die sogenannte «3+2 Regel» noch offensiver anzuwenden», sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München.

Die Koalition reagiert damit auch auf Kritik aus der Wirtschaft: Viele Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren - auch wegen des Fachkräftemangels - die hohen Hürden für Flüchtlinge auf dem Weg in eine Ausbildung kritisiert.

Die Ausländerbehörden erhielten Herrmann zufolge die notwendigen Vollzugshinweise und können nun direkt im Rahmen «ihres Ermessens» besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie darüber entscheiden, ob jemand eine Berufsausbildung beginnen darf. «Ich denke hier an besonders Engagierte, die beispielsweise überdurchschnittliche Schulleistungen vorweisen können. Auch wer ein besonderes bürgerschaftliches Engagement an den Tag gelegt hat, soll profitieren», sagte Herrmann. Auch schnelle Fortschritte beim Erwerb der deutschen Sprache oder Arbeitseinsätze vor einer Ausbildung zählen zu den Integrationsleistungen.

«Auf diese Weise schaffen wir mehr Raum, jedem Einzelfall und seinen Besonderheiten gerecht zu werden. Nach wie vor bestehen wir auf eine saubere Klärung der Identität, schon aus Sicherheitsgründen», sagte Herrmann. Allerdings sei die Vorlage eines Passes nicht mehr zwingend. Akzeptiert würden auch andere behördliche Dokumente, sofern sie zum Nachweis der Identität taugten. Um die Planungssicherheit der Arbeitgeber zu verbessern, dürfen die Ausländerbehörden von nun an ohne weitere Einschränkungen Berufsausbildungen bereits bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erlauben.

Gute Nachrichten gibt es Herrmann zufolge auch für besonders gut integrierte Geduldete, die ohne eigenes Verschulden nicht abgeschoben werden könnten, etwa, weil der Herkunftsstaat die Aufnahme verweigert. «Dieser Personenkreis bekommt die Chance auf einen verlässlichen Status, darf weiter arbeiten und erhält eine dauerhafte Bleibeperspektive», sagte er. Damit schaffe Bayern als erstes Bundesland schon jetzt Klarheit für einen Personenkreis, der voraussichtlich ab Januar 2020 von der neuen «Beschäftigungsduldung» profitiert, die der Bundesgesetzgeber noch auf den Weg bringen wolle.

«Was bei all dem aber klar sein muss: Wer Gewalttaten verübt, mit Drogen handelt oder sonstige Straftaten begeht, hat keine Zukunft in unserem Land, sondern wird konsequent abgeschoben», sagte Herrmann.

In diesem Zusammenhang appelliert DEHOGA Bayern Präsidentin Angela Inselkammer an alle DEHOGA Bayern Mitglieder:  Bitte wenden Sie sich frühzeitig an den DEHOGA Bayern, wenn Sie mit Geflüchteten Probleme wegen der Aufenthalts-  oder Arbeitsgenehmigung haben und nicht erst, wenn die Abschiebung kurz bevor steht.

Informationen zur "3+2 Regelung": (http://dpaq.de/3SaRw)

Koalitionsvetrag Bayern (http://dpaq.de/GjHOP)