26/07 25. Mai 2007

Warnung

Ein Mitgliedsbetrieb warnt uns vor Forderungen einer "Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" aus Augsburg. Diese Gesellschaft zeigt die Interessenvertretung der "Firma INTcom GmbH" aus Büttelborn an. Wir bitten Sie dringend, sehr vorsichtig zu sein und nichts zu zahlen, sofern Sie nicht tatsächlich nachweisbar eine Vereinbarung mit dieser Firma haben. Wir beobachten zurzeit vermehrte Email-Eingänge von Anwaltsmahnungen.

Daher ist bei Emails unbekannter Absender höchste Vorsicht geboten.

GVO-Kennzeichnung von Speisen in Gaststätten

Wie den Zeitungen zu entnehmen ist, fehlt laut Greenpeace bei vielen Gaststätten der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf gentechnisch veränderte Lebensmittel in der Speisekarte.

Im Jahr 2004 haben wir mit BHG-aktuell 18/04 bereits auf die Kennzeichnungspflicht bezüglich gentechnisch veränderter Lebensmittel hingewiesen (BHG-aktuell 18/04 im Anhang).

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit Newsletter vom 24. Mai 2007 seinerseits deutlich gemacht, dass Gaststätten angehalten sind, Speisen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu kennzeichnen (Newsletter ebenfalls im Anhang).

Wir raten zur dringenden Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

FORMULARE (bhg-aktuell 18/07 und Newsletter Stmugv)!