20/07 19. April 2007

Hotelier gewinnt gegen VG Media vor dem Oberlandesgericht Köln –  Gebühren wurden zu Unrecht erhoben

In dem vom Deutschen Hotel – und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und Hotelverband Deutschland (IHA) initiierten, gerichtlichen Verfahren des Rheinhotels Dreesen in Bonn gegen die VG Media konnte am 16. April 2007 ein weiterer bedeutender Erfolg erzielt werden.

Nach dem Landgericht stellte nun auch das Oberlandesgericht in Köln in 2. Instanz fest, dass die Gebührenerhebung der VG Media für die Kabelweitersendung auf die Hotelzimmer zu Unrecht erfolgte! Aufgrund der besonderen Vertragsgestaltung zwischen VG Media und dem Kabelnetzbetreiber „ish“ dürfte somit die Kabelweitersendung in vielen Hotels bereits abgegolten sein.

„Das Urteil des OLG Köln bestätigt die rechtlichen Bedenken der Verbände und stellt einen wichtigen Sieg der deutschen Hotellerie gegen die ausufernde Gebührenbelastung durch urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen dar“, freuen sich Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, und Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Nun gilt es die genaue Urteilsbegründung abzuwarten, bevor weitere Handlungsempfehlungen für Verbandsmitglieder gegeben werden können.