Sachbezugswerte ab 2009
Über die „Sozialversicherungs-Entgeltverordnung“ werden die amtlichen
Sachbezugswerte alle zwei Jahre an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ab 2009 gelten einheitlich für alle Bundesländer bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte:
Amtliche Sachbezugswerte in Euro
- für freie Verpflegung gesamt monatlich 210,00
Frühstück monatlich 46,00
Mittagessen monatlich 82,00
Abendessen monatlich 82,00
- für freie Unterkunft monatlich 204,00
- Gesamtsachbezugswert 414,00
Aus den monatlichen Sachbezugswerten ergeben sich folgende tägliche amtlichen
Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:
- für ein Mittag- oder Abendessen 2,73 Euro
- für ein Frühstück 1,53 Euro
Diese Anpassung ist unmittelbar nach dem Jahreswechsel für den steuerlichen
geldwerten Vorteil zu beachten.
Quelle: IHK für München und Oberbayern
Stand: Dezember 2008