03/09 vom 14. Januar 2009

Sachbezugswerte ab 2009

Über die „Sozialversicherungs-Entgeltverordnung“ werden die amtlichen Sachbezugswerte alle zwei Jahre an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ab 2009 gelten einheitlich für alle Bundesländer bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte:

Sachbezugswerte ab 2009

 

 

Über die „Sozialversicherungs-Entgeltverordnung“ werden die amtlichen

Sachbezugswerte alle zwei Jahre an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ab 2009 gelten einheitlich für alle Bundesländer bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte:

 

Amtliche Sachbezugswerte in Euro

 

- für freie Verpflegung gesamt                   monatlich      210,00

Frühstück                                monatlich        46,00

Mittagessen                             monatlich        82,00

Abendessen                             monatlich        82,00

- für freie Unterkunft                                 monatlich      204,00

- Gesamtsachbezugswert                                            414,00

 

Aus den monatlichen Sachbezugswerten ergeben sich folgende tägliche amtlichen

Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:

 

- für ein Mittag- oder Abendessen           2,73 Euro

- für ein Frühstück                                 1,53 Euro

 

Diese Anpassung ist unmittelbar nach dem Jahreswechsel für den steuerlichen

geldwerten Vorteil zu beachten.

 

 

Quelle: IHK für München und Oberbayern

Stand: Dezember 2008