Videoüberwachung in Hotels und Gastronomie - DataGuard informiert

Lobby, Tiefgarage und Rezeption: In vielen Bereichen von Hotels und Gaststätten wird Videoüberwachung eingesetzt. Doch das ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt.

 

Grundsätzlich ist die Videoüberwachung durch die DSGVO stark reglementiert und nur in Ausnahmen gestattet. Eine dieser Ausnahmen findet sich in §4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Danach ist Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen zur Wahrung des Hausrechts möglich, jedoch nur, in ganz wenigen Fällen.
Insbesondere wenn es in den videoüberwachten Bereichen bereits zu Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigungen gekommen ist, können sich Gastronomen auf diese Ausnahme stützen. Dabei gibt es jedoch einige Dinge zu beachten:

  • Die Betroffenen müssen mit entsprechenden Schildern auf die Videoüberwachung hingewiesen werden.
  • Die Videoüberwachung muss so durchgeführt werden, dass keine Kontrolle der Mitarbeiter damit möglich ist. Besonders im Empfangsbereich müssen die Kameras so ausgerichtet sein, dass keine Überwachung des Personals an der Rezeption durchgeführt werden kann.
  • Die Aufnahmen müssen spätestens nach 72 Stunden gelöscht werden, es sei denn, sie dienen zur Aufklärung einer Straftat.

Eines sollte man beim Einsatz von Videoüberwachung jedoch bedenken: Mit der systematischen Überwachung der öffentlich zugänglichen Bereiche müssen sie zwingend eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung durchführen, um im Vorfeld die Risiken für alle „unbescholtenen“ Personen abzuwägen. Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss.


DataGuard als starker Partner für die Gastronomie

DataGuard als Partner des DEHOGA Bayern unterstützt DataGuard Gaststätten und Hotels bei der Umsetzung der DSGVO. Ein Expertenteam aus Juristen, Datenschützern und IT-Spezialisten entwickelt passgenaue Datenschutzkonzepte für Unternehmen jeder Größe. Durch seinen innovativen technologiebasierten Ansatz bietet der Datenschutz-Profi aus München optimale Leistung zu kostengünstigen Preisen.

Als DEHOGA-Mitglied profitieren Sie zusätzlich von speziellen Sonderrabatten.

Sichern Sie sich noch heute Ihr kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch, um die wichtigsten Maßnahmen in Ihrem Haus zu besprechen.

Rufen Sie die DEHOGA Bayern-Datenschutz-Hotline unter 089 / 28 760 – 188 an oder informieren Sie sich unter https://www.dataguard.de/partner/dehoga/