"Topf Secret"

Vorgehen gegen Veröffentlichung

Mit BHG-Info vom 23. Januar 2019 haben wir Sie über den Start der durch Foodwatch und FragDenStaat initiierten Online-Plattform „Topf Secret“ unterrichtet. Viele Betriebe haben behördliche Anhörungsschreiben erhalten, in denen diese darüber informiert werden, dass ein Antrag auf Herausgabe der letzten beiden Kontrollberichte der Lebensmittelkontrolle bei der Behörde vorliegt und dem Betrieb zur Stellungnahme gegeben wird.

Wir haben Ihnen dazu ein Musterantwortschreiben an die Behörde als Hilfestellung übersandt, das wir in Anlage 1 nochmals diesem Ticker beifügen.

Da in Sachen „Topf Secret“ mittlerweile betroffene Betriebe die behördliche Information bekommen, dass die zuständigen Behörden beabsichtigen, angefragte Kontrollberichte an die Antragsteller herauszugeben, stellt sich die Frage, ob diese Betriebe gegen die Herausgabe der Kontrollberichte gerichtlich vorgehen sollen. Wir übersenden Ihnen als Anlage 2 Argumente gegen eine Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch die Behörde, die in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und dort insbesondere auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verwendet werden können.

Das Argumentationspapier gibt die Auffassung des DEHOGA Bayern wieder. Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich. Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Herausgabe von über „Topf Secret“ angefragten Kontrollberichten hängen im Lichte der unterschiedlichen Rechtsprechung maßgeblich vom angerufenen Gericht und dem konkreten Sachverhalt ab.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige DEHOGA Bayern-Bezirksgeschäftsstelle.