Manipulationssichere Kassensysteme

Bundesfinanzministerium plant Verschiebung der Einführungspflicht auf Ende September 2020

Im ersten Quartal diesen Jahres hat der DEHOGA bereits seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass manipulationssichere Kassensysteme, so wie sie das Bundesministerium der Finanzen fordert, nicht rechtzeitig in der branchenübergreifend notwendigen Stückzahl vor dem Stichtag 1. Januar 2020 zur Verfügung stehen werden. Bis zum heutigen Tag sind keine manipulationssicheren Kassen erhältlich. Nach vorliegenden Informationen sollen erste Zertifizierungen erst im 4. Quartal 2019 abgeschlossen sein.
Von Bedeutung ist auch der Aspekt, dass vor allem größere Betriebe unterschiedliche Kassensysteme von verschiedenen Kassenherstellern im Einsatz haben und somit für jedes eingesetzte Kassensystem eine Individuallösung hinsichtlich der technischen Anforderungen finden müssen.

Mit Blick auf diese Größenordnungen wachsen die Bedenken der Branche erheblich. Die Vielzahl der kleineren Betriebe, die nur eine oder wenige neue Kassen benötigen, können diese mit Sicherheit nicht rechtzeitig anschaffen, weil die Kassenhersteller zunächst die großen Betriebe mit erheblichem Bedarf vorrangig bedienen werden.

Es stellt sich nach wie vor die Frage, wann konkrete und verbindliche Vorgaben für die organisatorischen Abläufe vorliegen (z.B. Anmeldung der Registrierkassen beim Finanzamt, Meldung von Störungen und Außerbetriebnahme, Anforderungen an die Steuerpflichtigen für eine Kassennachschau und Betriebsprüfungen). Außerdem ist noch unklar, wie sich Steuerpflichtige verhalten sollen, wenn sie bis zum Jahreswechsel keine manipulationssichere Kassen erwerben können.

Nunmehr ist aus dem Bundesfinanzministerium zu vernehmen, dass Olaf Scholz die Frist zur verbindlichen Einführung von Registrierkassen auf Ende September 2020 verschieben will. Ein entsprechendes BMF-Schreiben ist in Vorbereitung und für Oktober 2019 angekündigt, da zuvor eine Abstimmung mit den Finanzbehörden der Länder erfolgen muss.