Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit?

Bisher war es umstritten, ob der Urlaubsanspruch aufgrund von Kurzarbeit entsprechend verkürzt werden kann. Ein aktuelles Urteil hat dies nun beantwortet. Mehr Details dazu von ACCONSIS Rechtsanwalt Christian Seidel.

Gerade während der Corona-Pandemie war und ist die Kurzarbeit ein probates Mittel zur Überbrückung dieser schwierigen Phase.

Dies hat auch zu der Frage geführt, ob Mitarbeiter in Kurzarbeit einen unveränderten Urlaubsanspruch haben oder ob der Arbeitgeber ihn entsprechend kürzen kann.

In einem konkreten Fall haben sowohl das Bundesarbeitsgericht als auch die Vorinstanzen entschieden, dass eine Urlaubskürzung rechtens ist: Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage komplett aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs entsprechend zu berücksichtigen.

Lesen Sie mehr Details zu diesem wegweisenden Urteil.