BGH-Urteil zu Yelp

Bewertungen dürfen weiter ausschließlich auf „empfohlenen“ Beiträgen basieren.

Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen weiter auf eine automatisierte Auswahl stützen. Dies urteilte in dieser Woche der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnessstudios und der Bewertungsplattform (Az.: VI ZR 495/18). Auf der Plattform werden die Nutzerbewertungen als „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ eingestuft, die Gesamtbewertung basiert nur auf den „empfohlenen“. Dieses Vorgehen halten die Richter für zulässig. Die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und Einstufung von Nutzerbewertungen als "empfohlen" oder "nicht empfohlen" seien durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt; ein Gewerbetreibender müsse  Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen. Der unvoreingenommene und verständige Nutzer des Bewertungsportals könne aus der Bewertungsdarstellung entnehmen, wie viele Beiträge die Grundlage für die Durchschnittsberechnung bilden und daraus weiter schließen, dass deren Grundlage ausschließlich der "empfohlene" Beitrag ist. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz, das Oberlandesgericht München, gekippt.

In die Gesamtbewertung fließen auf dem Onlinebewertungsportal Yelp grundsätzlich nicht alle Beurteilungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert dafür die "empfohlenen Beiträge", die Yelp für besonders hilfreich oder authentisch hält. Zu den Auswahlkriterien gehören laut Yelp beispielsweise die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Nutzers. Der Filter soll Gefälligkeitsbewertungen und Fälschungen aussortieren. Aber auch Beiträge von Nutzern, die man nicht gut genug kenne und daher nicht empfehle, werden aussortiert. Für Yelp sei wichtig, dass solch ein Mechanismus existiere, denn "ansonsten wäre der Verbraucher der Manipulation im Internet schutzlos ausgeliefert." Nur wenige der Kriterien, nach denen "empfohlene Beiträge" ausgewählt werden, macht Yelp öffentlich und beruft sich dabei auf Schutz vor Manipulationen.