Wir sind überwältigt von dem großartigen Hilfsangebot, das uns aus Ihren Reihen erreicht hat. Hierfür ein herzliches vergelt´s Gott!

Ging es zunächst darum, schnell und unentgeltlich Flüchtlinge für die ersten Tage ein sicheres Zuhause zu geben, treten wir jetzt in die nächste Phase ein: In Absprache mit dem Bayerischen Innenministerium würde es uns interessieren, wer von Ihnen Flüchtlinge gegen Bezahlung unterbringen könnte, zusätzlich interessiert es uns, wer von Ihnen Flüchtlingen auch einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könnte. Angesichts der Tatsache, dass auch zunehmend Flüchtlinge aus anderen Ländern als der Ukraine nach Bayern kommen, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie bereit wären, derzeit nicht benötigte Liegenschaften als Unterkünfte für Asylbewerber zur Anmietung durch den Freistaat Bayern anzubieten.

Das Staatsministerium des Innern hat in diesem Zusammenhang klarstellend darauf hingewiesen, dass eine Anmietung durch den Freistaat Bayern ausschließlich für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine rechtlich nicht mehr möglich ist. Sollen in einer Unterkunft lediglich Kriegsflüchtlinge unterkommen, so muss grundsätzlich, sobald diese Leistungen nach SGB II/XII erhalten, baldmöglich direkt mit jeweiligen den Betroffenen ein Mietvertrag abgeschlossen werden, wobei die Kosten dann direkt vom zuständigen Jobcenter übernommen werden können. Sollten Sie bereit sein, sowohl Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine als auch Asylbewerber zu beherbergen, kann wie bisher mit dem Freistaat Bayern ein Mietvertrag abgeschlossen werden.

Sollten Sie sich bereits in unsere ersten Abfragen eingetragen haben, würden wir Sie bitten, sich hier erneut einzutragen, damit wir Antworten auf nähere Details erhalten.

Nehmen Sie sich bitte etwas Zeit und beantworten Sie uns bei Interesse die Fragen möglichst detailliert. Ihre Angaben werden unmittelbar an die zuständige Abteilung im Innenministerium übermittelt, die sie dann an die zuständigen untergeordneten Behörden verteilt. Diese werden sich bei Bedarf bei Ihnen melden und die genauen Konditionen bzw. Details besprechen.

Die Rückmeldungen der Landratsämter und kreisfreien Städte (Kreisverwaltungsbehörden (KVB)) haben ergeben, dass Ihre Angebote eine sehr hilfreiche Ergänzung darstellen. Weiter heißt es:

"Für Ihre Mitglieder dürfte jedoch die Tatsache von besonderem Interesse sein, dass die KVBen an einen bestimmten Preisrahmen gebunden sind. Angebote i. H. von max. 30,00 EURO p.P./Tag ohne Frühstück stellen für die KVBen einen akzeptablen Preis dar und werden sehr begrüßt. Leider können Angebote, die über diesen Preisrahmen hinausgehen, nur in engen Ausnahmefällen Berücksichtigung finden. Dies gilt in gleicher Weise für Hotels und Gaststätten, die zur Nutzung durch den Freistaat Bayern für Asylbewerber angeboten werden.

Ein ganz besonderer Dank gilt weiterhin auch denjenigen unter Ihren Mitgliedern, die Zimmer für einen kurzen Zeitraum gänzlich kostenfrei anbieten." 

Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

 

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