Bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen gelten derzeit folgende Regelungen:
Tagungen im Gastgewerbe:
- 2G Zugangsbeschränkung; Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
- bei beruflichen Aus-, Weit- und Fortbildungen gilt 3G
- FFP2-Maskenpflicht für Gäste außer am Platz bei gastronomischer Verpflegung oder wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird; medizinische Maskenpflicht für Personal
- Wahlmöglichkeit einer 2G-Plus-Zugangsbeschränkung (keine Maskenpflicht, kein Abstandsgebot)
Geschlossene Gesellschaften* mit 2G:
- gleiche Regelungen wie bei Gastronomie
Geschlossene Gesellschaften* mit 2G Plus:
- Zugang mit 2G Plus (geimpft oder genesen mit zusätzlichem negativen Testnachweis), sowie für Kinder bis zum 14. Lebensjahr; Gäste, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben, müssen den zusätzlichen Testnachweis nicht vorzeigen (weitere Ausnahmen für die Pflicht eines zusätzlichen Testnachweises entnehmen Sie der aktuellen 15. BayIfSMV)
- Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
- keine Personenobergrenze
- Musikbeschallung und Tanz ohne Einschränkungen möglich
- FFP2-Maskenfplicht nur auf Gemeinschaftsflächen, wo Kontakt zu externen Gästen besteht
*z.B. Hochzeits-, Geburtstags-, Trauerfeiern, etc.