Bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen gelten derzeit folgende Regelungen:

Tagungen im Gastgewerbe:

  • 2G Zugangsbeschränkung; Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • bei beruflichen Aus-, Weit- und Fortbildungen gilt 3G
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste außer am Platz bei gastronomischer Verpflegung oder wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird; medizinische Maskenpflicht für Personal
  • Wahlmöglichkeit einer 2G-Plus-Zugangsbeschränkung (keine Maskenpflicht, kein Abstandsgebot)

Geschlossene Gesellschaften* mit 2G:

  • gleiche Regelungen wie bei Gastronomie

Geschlossene Gesellschaften* mit 2G Plus:

  • Zugang mit 2G Plus (geimpft oder genesen mit zusätzlichem negativen Testnachweis), sowie für Kinder bis zum 14. Lebensjahr; Gäste, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben, müssen den zusätzlichen Testnachweis nicht vorzeigen (weitere Ausnahmen für die Pflicht eines zusätzlichen Testnachweises entnehmen Sie der aktuellen 15. BayIfSMV)
  • Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • keine Personenobergrenze
  • Musikbeschallung und Tanz ohne Einschränkungen möglich
  • FFP2-Maskenfplicht nur auf Gemeinschaftsflächen, wo Kontakt zu externen Gästen besteht

*z.B. Hochzeits-, Geburtstags-, Trauerfeiern, etc.