3.1. Allgemeine Regelungen

Bei der Übernachtung in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen usw. gilt ebenfalls die 3G-Regelung. 

Gäste, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen bei der Ankunft einen aktuellen negativen Testnachweis eines Antigen-Schnelltests vorlegen (nicht älter als 24h; ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort ist dabei zulässig; Personal muss für die Beobachtung nicht geschult sein). Bei der Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein.

Ein weiterer Nachweis alle 72 Stunden ist mit Inkrafttreten der 15. BayIfSMV notwendig.

Für Gäste gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Mitarbeiter müssen eine medizinische Maske tragen - außer sie befinden sich hinter einer geeigneten Abtrennung (z.B. Plexiglasscheibe)

Im Außenbereich gibt es keine Maskenpflicht.

Mit Inkrafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahme gibt es keine Regelungen mehr zur Einhaltung des Mindestabstands.

Die Einhaltung eines Mindestabstands bleibt aber als allgemeine Verhaltensempfehlung nach § 1 der 15. BayIfSMV aufrecht erhalten.

Informationen zum Testkonzept und zu den Auflagen für Beschäftigte finden Sie unter 3.3 Testkonzept und Auflagen für Beschäftigte.

Bedienbuffets und offene Buffets sind wieder möglich, ohne dass z. B. Einmalhandschuhe getragen werden müssen oder das Besteck einzeln verpackt werden muss.

Zum Infektionsschutz werden diese Maßnahmen jedoch weiterhin empfohlen.

Es gelten die Regeln analog zur Gastronomie. FAQs zur Gastronomie finden Sie hier.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält,  dürfen den Hotelbetrieb bei Vorlage eines Testnachweises (+ Identitätsfeststellung) betreten.

Seit 04. März 2022 gilt wieder 3G im Gastgewerbe. So können auch wieder nicht-geimpfte und nicht-genesene Gäste zugelassen werden, wenn diese einen aktuellen Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests vorzeigen.

 

 

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