Wichtiger Zwischenerfolg des DEHOGA Bayern: Bayern initiiert Entschließungsantrag im Bundesrat, der Erleichterung bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils aus Sachwertbezügen vorsieht

Geppert: „Wenn die Initiative Bayerns Gesetz wird, haben sofort alle Auszubildenden mehr Netto vom Brutto“

(München / Berlin) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Bundesratsinitiative Bayerns, die betriebliche Ausbildung durch eine steuerliche Entlastung attraktiver zu machen. „Der Vorstoß hierzu kam von uns“, erläutert Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern, „denn das Anwerben von Auszubildenden ist zwischenzeitlich ohnehin ein großes Problem. Hinzu kommt jedoch speziell in unserer Branche, dass Azubis bei ihrem Arbeitgeber teilweise auch ihre Mahlzeiten einnehmen. Zugleich wohnen viele im Betrieb bzw. in einer speziellen Mitarbeiterunterkunft. Dies ist sehr verbreitet, da sie insbesondere im ländlichen Raum nach Dienstschluss sonst oftmals nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln heimkommen.“ Das ist steuerrechtlich jedoch von Nachteil: Denn arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegebene Mahlzeiten sind zwingend ein als Arbeitslohn zu versteuernder Sachbezug. Gleiches gilt für verbilligt oder unentgeltlich überlassene Unterkünfte an Auszubildende und Mitarbeiter. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt hierbei den Marktpreis für unentgeltliche Verpflegung und freie Unterkunft. Darin werden für verschiedene Sachbezüge pauschale Sachbezugswerte festgelegt und aufgrund der Verbraucherpreisentwicklung jährlich angepasst.

„Wenn die Initiative Bayerns Gesetz wird, haben sofort alle Auszubildenden mehr Netto vom Brutto“, so Geppert: „Hierdurch würden Auszubildende steuerlich entlastet und insbesondere die duale Ausbildung attraktiver gemacht werden.“ Durch die Beschränkung auf Auszubildende wird zugleich gewährleistet, dass die steuerlichen Mindereinnahmen des Staates begrenzt bleiben und die Entlastung sich auf Personengruppen beschränkt, für die Mieten teilweise unerschwinglich sind. Geppert: „Ich denke, dass bei der entscheidenden Abstimmung im Gesetzgebungsverfahren keine Partei gegen die Förderung von Auszubildenden sein kann. Unser Dank gilt auch der IHK, die uns bei unserem Vorstoß zu jeder Zeit unterstützt hat“.


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