Verzerrte Darstellung durch Auswertung der Luca-App

Geppert: „Diese Daten spiegeln kein realistisches Bild wider“ / „Da die Kontaktdatenerfassung im Gastgewerbe fast ausschließlich für Clubs und Diskotheken verpflichtend ist, werden hier logischerweise auch die meisten Warnmeldungen festgestellt.“

(München) Eine anonymisierte Auswertung der Luca-App für den Oktober will festgestellt haben, dass vor allem in Bars und Clubs ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu beobachten ist. „Diese Daten spiegeln kein realistisches Bild wider“, kritisiert der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern Dr. Thomas Geppert. Vergleichsweise wenige Warnmeldungen wurden in Restaurants gemeldet. „Da die Kontaktdatenerfassung im Gastgewerbe fast ausschließlich für Clubs und Diskotheken verpflichtend ist, werden hier logischerweise auch die meisten Warnmeldungen festgestellt. Würde die Kontaktdatenerfassung auch in anderen Bereichen konsequent Anwendung finden, würden auch von dort vermehrt Warnmeldungen eingehen. Die Auswertung der Luca-App stellt die Situation damit verzerrt dar. Clubs und Diskotheken sind sichere Orte, die – auch durch die Kontaktdatenerfassung – geschützte Räume darstellen,“ so Geppert weiter. „Das Gastgewerbe ist entscheidender Teil der Lösung im Kampf gegen das Virus. Ohne geschützte Orte, wie das Gastgewerbe sie bietet, würden die Menschen unkontrolliert im privaten Raum zusammenkommen und feiern,“ so der Landesgeschäftsführer.

Für die Auswertung wurden über 181.000 Warnmeldungen analysiert. Fast die Hälfte der Warnungen betrafen Clubs (49,1 Prozent), knapp ein Viertel Bars (23,3 Prozent). Nur etwa 10,9 Prozent der Warnmeldungen ließen sich auf einen Besuch im Restaurant zurückführen. Erfasst wurden Warnhinweise per App und Anrufe bei Nutzern der App durch das Gesundheitsamt. Die Warnungs-Hotspots von Luca sagen allerdings nicht aus, ob eine aktive Ansteckung stattfand. Es wird lediglich dargestellt, dass es gegebenenfalls einen Schnittpunkt zu einer zu einem späteren Zeitpunkt positiv getesteten Person gab. Luca stellt folglich nur einen Bruchteil des Infektionszusammenhangs dar.

Nach aktueller Gesetzeslage sind nur Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit lauter Tanzmusik, geschlossene Veranstaltungen ab 1.000 Personen, körpernahe Dienstleistungen und Gemeinschaftsunterkünfte zur Kontaktdatenerfassung verpflichtet.

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