Stellungnahme des BHG zum heutigen Kabinettsbeschluss

Große Wettbewerbsverzerrung durch geplantes Nichtraucherschutzgesetz

(München, 10. Juli 2007) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) erachtet den heutigen Kabinettsbeschluss zum „Bayerischen Gesetz zum Schutz der Gesundheit“ als in höchstem Maße Wettbewerbs verzerrend für das Gastgewerbe. Deshalb fordert der BHG die Bayerische Staatsregierung dazu auf, den Nichtraucherschutz nur dann gesetzlich zu regeln, wenn diese gesetzliche Regelung keine Ausnahmen vorsieht. Ausnahmen führen zu Ungleichbehandlungen der Mitarbeiter wie auch der Betriebe und können vom BHG nicht akzeptiert werden.

„Wer Chancengleichheit wünscht, hat nur zwei Möglichkeiten: entweder muss jeder Gastronom weiterhin selbst entscheiden können, ob er Rauchern Zutritt gewährt oder der Gesetzgeber muss ein generelles Rauchverbot erlassen“, so BHG-Präsident Siegfried Gallus.

Insbesondere die Möglichkeit, das Rauchen in einem abgetrennten Nebenraum zu gestatten, führt zu einer Benachteiligung kleiner Betriebe ohne abtrennbaren Nebenraum und damit zu einer eklatanten Wettbewerbsverzerrung gerade im ländlichen Bereich: Wenn beispielsweise in einer Ortschaft eine von zwei Gaststätten einen abtrennbaren Raum als Raucherraum einrichten darf und die andere Gaststätte mangels eines abtrennbaren Raumes keinen solchen einrichten kann, so verliert die kleinere Gaststätte alle Raucher an die größere Gaststätte, wobei voraussichtlich noch viele tolerante Nichtraucher mitgezogen werden.

Ebenso für nicht schlüssig und mit dem beabsichtigten Gesundheitsschutz nicht vereinbar erachtet der BHG die geplante Ausnahme für Bier, Wein- und Festzelte. Wieso soll das Rauchen in Bierzelten, Diskozelten und bei anderen öffentlichen Veranstaltungen in fliegenden Bauten grundsätzlich erlaubt werden, wenn mit dem Hinweis auf den Jugendschutz das Rauchen in Diskotheken nur in abgetrennten Räumen erlaubt wird? Und wenn schon in Festzelten geraucht werden darf, warum dann nicht in Festhallen?

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wieso es für Gäste und Mitarbeiter in der Gastronomie schädlich sein soll, sich in einem Restaurant, in dem geraucht wird, aufzuhalten und in einem Bierzelt nicht – und das, obwohl die Gästedichte aufgrund der Bestuhlung mit Biertischgarnituren in Zelten deutlich höher liegt als in der klassischen Gastronomie.

Sofern sich das Rauchverbot auch auf Kultur- und Freizeiteinrichtungen bezieht, in denen Vereinsfeste und andere Feierlichkeiten stattfinden, die keiner gewerberechtlichen Erlaubnis bedürfen, befürwortet der BHG die Haltung der Bayerischen Staatsregierung zumindest in diesem Punkt.

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