Rauchen oder Nichtrauchen - das ist hier die Frage

Position des BHG zum Gesundheitsschutzgesetz

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) ist seit jeher für eine freiwillige Lösung bei der Frage eingetreten, ob Rauchen weiterhin in Gaststätten erlaubt sein soll. Nur für den Fall, dass der Nichtraucherschutz gesetzlich geregelt wird, hatte der BHG im Dezember 2006 ein generelles Rauchverbot ohne einseitige Ausnahmen gefordert, um eklatante Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Der Entwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Gesundheitsschutzgesetz (GSG) sieht entgegen dieser Forderung Ausnahmen für einzelne Betriebsarten oder -größen vor. Hierdurch werden insbesondere kleinere Betriebe in existenzgefährdender Art und Weise benachteiligt. Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen deshalb auch kleinere Betriebe die Möglichkeit erhalten, ihren Gästen das Rauchen zu gestatten.

Vor diesem Hintergrund haben die Delegierten des BHG-Fachbereiches Gastronomie anlässlich ihrer Tagung am 10. Oktober 2007 in Freising folgenden Beschluss gefasst:

Im Dezember 2006 hat der BHG - nur für den Fall einer gesetzlichen Regelung zum Nichtraucherschutz - ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen gefordert, um eklatante Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Der Entwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Gesundheitsschutzgesetz (GSG) sieht entgegen dieser Forderung mehrere Ausnahmen vor. Sollten diese Ausnahmen kommen, fordert der BHG für diejenigen Gastronomiebetriebe, die keinen Raucherraum ausweisen können, ein Wahlrecht dahingehend, dass solche Betriebe entweder als Raucherbetriebe oder Nichtraucherbetriebe geführt werden können (Eigendeklarierung).

Weiterhin fordert der BHG eine Übergangsfrist von 6 Monaten für den Vollzug des Gesetzes, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, etwaige erforderliche Baumaßnahmen durchführen zu können.

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