Nichtraucherschutz in Bayerns Gastronomie

 

 

 

Stellungnahme zum Eckpunktepapier der Bayerischen Staatskanzlei

(München) Die Bayerische Staatsregierung hat in dem heute veröffentlichten Eckpunktepapier zum Nichtraucherschutz angekündigt, über Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte bzw. entsprechende Festhallen zu beraten.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) empfiehlt stattdessen eine Kennzeichnungspflicht für alle gastronomischen Einrichtungen als Raucher- oder Nichtraucherbetrieb. Diese Verpflichtung in Zusammenhang mit dem geltenden Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden würde dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen.

Zugleich würde die Chancengleichheit zwischen allen Betrieben gewahrt, denn jeder Unternehmer könnte selbst entscheiden, wie er sich positionieren will. Darüber hinaus wüssten die Gäste durch die deutliche Kennzeichnung von Raucherbetrieben bereits von außen, was sie erwartet.

Der BHG war immer für eine freiwillige Lösung, nur für den Fall eines Gesetzes hat er eine Regelung befürwortet, die Wettbewerbsverzerrungen vermeidet. Der nunmehr vom BHG ins Spiel gebrachte Lösungsvorschlag berücksichtigt hierbei die Interessen aller gastgewerblichen Betriebe in Bayern und würde Ausnahmen jeglicher Art unnötig machen.