Kostenlose Blitzlichtberatung wird verlängert

Die kostenfreie Potential- und Schwachstellenanalyse für kleinere gastgewerbliche Betriebe wird aufgrund der hohen Nachfrage bis ins Jahr 2020 fortgesetzt

(München) Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt für 2019 und 2020 weitere 270.000 Euro für die kostenlose Kurzberatung für Hotellerie- sowie Gastronomiebetriebe zur Verfügung. Die Kosten trägt dabei zu 90 Prozent das Wirtschaftsministerium, die restlichen zehn Prozent übernimmt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern für die Betriebe. Somit bekommen weitere 500 Betriebe die Chance auf die Blitzlichtberatung, die einem Gegenwert von 600 Euro brutto entspricht und das Herzstück der Kampagne Zukunft für das Bayerische Gastgewerbe bildet.
 
Die vom DEHOGA Bayern initiierte und vom Wirtschaftsministerium geförderte Kampagne Zukunft für das Bayerische Gastgewerbe wurde 2018 ins Leben gerufen. Essentieller Bestandteil davon ist die sogenannte Blitzlichtberatung, die ursprünglich auf ein Jahr begrenzt war. Mit 504 erbrachten Beratungen war die „Blitzlicht“-Analyse ein voller Erfolg, der das bayerische Wirtschaftsministerium vom Beratungsbedarf von Hoteliers und Gastronomen überzeugt hat.
 
Hintergrund zur Kampagne Zukunft für das bayerische Gastgewerbe ist das vor allem im ländlichen Raum vermehrt auftretende Wirtshaussterben. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hat Bayern zwischen den Jahren 2006 und 2015 fast ein Viertel seiner Schankwirtschaften verloren und befindet sich damit auf Rang zwei des größten Gaststättenrückgangs in Deutschland. Bereits jetzt besitzen etwa 500 bayerische Gemeinden kein Wirtshaus – und damit auch kein soziokulturelles Zentrum mehr. Zudem fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die Leitökonomie Tourismus, die oftmals die letzte Chance für eine Region und damit notwendig zur Erreichung des Verfassungsziels der Herstellung und Wahrung gleicher Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns ist.
 
Die Kampagne Zukunft für das bayerische Gastgewerbe und insbesondere die Blitzlichtberatung erweisen sich als wirksame Maßnahme gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten im ländlichen Raum und somit für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur.

Eckdaten zur Blitzlichtberatung

Kriterien für die Förderung: Anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt. Zusätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Bei der Blitzlichtberatung können sich konzessionierte Gastronomiebetriebe mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung sowie Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten anmelden. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Darüber hinaus darf der De-minimis-Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht erreicht worden sein. Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich.
 
Betriebe, die genannte Kriterien nicht erfüllen und damit nicht förderfähig sind, können eine Blitzlichtberatung gegen die Zahlung von 600 Euro brutto für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern bzw. 800 Euro brutto für Betriebe, die nicht Mitglied des DEHOGA Bayern sind, über die Bayern Tourist GmbH auf eigene Kosten bestellen.
 
Umfang der Leistungen: Die Beratung soll den Gastgebern Bayerns helfen, Potentiale, aber auch Schwachstellen des untersuchten Betriebes aufzuzeigen; sie soll Impulsgeber für neue Ideen, Konzepte, Maßnahmen oder Kooperationen sein. Die Blitzlichtberatung ist eine Momentaufnahme der betrieblichen Situation, bei der auch nur diese bewertet werden kann. Daher kann und soll die Beratung keine vollumfängliche Betriebsberatung leisten. Zum Beispiel sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung nicht Gegenstand des „Blitzlichts“. Das „Blitzlicht“ kann bestenfalls der Beginn eines Veränderungsprozesses sein. Gefragt ist Offenheit für Veränderungen. Nachdem es Ziel ist, Betrieben zu helfen, werden neben den Stärken des Betriebes auch „schonungslos“ die Schwächen aufgezeigt. Nur wer diese kennt und bereit ist, daran im Nachgang etwas zu ändern, wird von der Beratung profitieren.
 
Ablauf der Beratung: Da es sich bei der Blitzlichtberatung um eine Momentaufnahme des Betriebs handelt, findet die Beratung immer vor Ort in der zu beratenden Gaststätte bzw. Unterkunft statt. An der Blitzlichtberatung nimmt immer der Unternehmer selbst bzw. sein Geschäftsführer und ein Berater teil, der sich viel Zeit nimmt, um die Beratung in Ruhe durchzuführen. Eine Vertretung des Unternehmers bzw. seines Geschäftsführers ist hierbei nicht möglich. Ein „Blitzlicht“ umfasst die Beratungstätigkeit im Betrieb mit anschließendem Kurzbericht und darf maximal einen halben Tag nicht überschreiten, wobei der Besuch des Betriebes mit ca. zwei bis drei Stunden veranschlagt wird. Die Blitzlichtberatung findet nach individueller Terminabsprache statt.
 
Kosten der Beratung: Für den förderfähigen Unternehmer ist die Blitzlichtberatung kostenfrei. Die Kosten trägt zu 90 Prozent das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die restlichen zehn Prozent übernimmt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband für seine Mitgliedsbetriebe. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaates Bayern.
 
Anmeldung zur Beratung: Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung ist ganz einfach: Sie erfolgt über das Anmeldetool auf der Homepage www.wirtshauskultur.bayern. Hier gilt es, alle erforderlichen Daten anzugeben, das Antragsformular auszudrucken, durch einen Berechtigten unterschreiben zu lassen, mit einem Stempel zu versehen und an die Bayern Tourist GmbH zurückzusenden.
 

Nähere Auskünfte zum Programm finden Sie unter www.wirtshauskultur.bayern.
 

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