Kostenfreie Erstberatung für klein- und mittelständische Unternehmen des Gastgewerbes

Anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt

(München) Mit dem Pilotprojekt „Zukunft für das bayerische Gastgewerbe“, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie gefördert wird, beabsichtigt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband wirksame Maßnahmen gegen das Schließen von gastgewerblichen Einheiten.

Im Rahmen der Kampagne werden kostenfreie „Blitzlichtberatungen“ angeboten, dabei handelt es sich um Momentaufnahmen von klein- und mittelständischen Unternehmen des Gastgewerbes mit Sitz in Bayern. Die Beratung soll helfen, Potentiale, aber auch Schwachstellen des untersuchten Betriebes aufzuzeigen; sie soll Impulsgeber für neue Ideen, Konzepte, Maßnahmen oder Kooperationen sein.

Zur Blitzlichtberatung anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern mit weniger als 20 Vollzeitbeschäftigten, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt. Zudem muss es sich um einen konzessionierten Gastronomiebetrieb mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung oder einen Beherbergungsbetrieb mit mindestens zehn Betten handeln. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Darüber hinaus darf der De-minimis-Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht erreicht worden sein. Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich.

Betriebe, die genannte Kriterien nicht erfüllen und damit nicht förderfähig sind, können eine Blitzlichtberatung gegen die Zahlung von 500 Euro brutto für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern bzw. 700 Euro brutto für Betriebe, die nicht Mitglied des DEHOGA Bayern sind, über die Bayern Tourist GmbH auf eigene Kosten bestellen.

Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung erfolgt über das Anmeldetool auf der Homepage www.wirtshauskultur.bayern. Hier gilt es, alle erforderlichen Daten anzugeben, das Antragsformular auszudrucken, durch einen Berechtigten unterschreiben zu lassen, mit einem Stempel zu versehen und an die Bayern Tourist GmbH zurückzusenden. Nachdem der vollständige Antrag bei der BTG eingegangen ist, findet die Blitzlichtberatung nach individueller Terminabsprache statt, muss aber bis spätestens 31. Dezember 2018 im jeweiligen Unternehmen durchgeführt worden sein.

Um eine erfolgreiche Blitzlichtberatung durchzuführen zu können, muss sich der Unternehmer selbst bzw. sein Geschäftsführer zwei bis drei Stunden Zeit nehmen, eine Vertretung des Unternehmers bzw. seines Geschäftsführers ist nicht möglich. Darüber hinaus sollte das Unternehmen offen für Veränderungen sein und die Bereitschaft haben, im Nachgang die Empfehlungen des Blitzlichtberaters auch umzusetzen. Da es sich bei der Blitzlichtberatung um eine Momentaufnahme der betrieblichen Situation handelt, kann auch nur diese bewertet werden. Daher kann und soll die Beratung keine vollumfängliche Betriebsberatung leisten. Zum Beispiel sind Architektur-, Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung nicht Gegenstand des "Blitzlichts". Das „Blitzlicht“ kann bestenfalls der Beginn eines Veränderungsprozesses sein.

Die Blitzlichtberater sind alle Branchenprofis mit mehrjähriger operativer Erfahrung in Hotellerie und Gastronomie in leitenden Funktionen und verstehen auch die Blickwinkel des Unternehmers und wie die Herausforderungen sind.

Nähere Auskünfte zur Blitzlichtberatungen finden Sie unter www.wirtshauskultur.bayern.


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