Flexibler arbeiten bedeutet zeitgemäß arbeiten und nicht mehr arbeiten

Der DEHOGA Bayern nimmt zu der Pressemitteilung der NGG vom 22. August Stellung

(München) Der DEHOGA Bayern nimmt zu der Pressemitteilung der NGG vom 22. August Stellung und betont, dass es ihm nicht um die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens, sondern um die flexible Gestaltung der Arbeitszeit geht. Der bayerischen Hotellerie und Gastronomie geht es explizit nicht um mehr Arbeit oder weniger Arbeitsschutz. Es geht auch nicht um unbezahlte Mehrarbeit. Zudem garantieren die gesetzlichen Regelungen der Ruhezeiten die gesundheitlichen Belange unserer Mitarbeiter. Das, was das bayerische Gastgewerbe benötigt, ist lediglich etwas mehr Flexibilität. Dies brauchen im Übrigen auch andere Branchen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Das jetzige Arbeitszeitgesetz entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden ist nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen muss der Spielraum der Europäischen Richtlinie ausgeschöpft werden, die eine wochenbezogene Betrachtung und eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich maximal 48 Stunden vorsieht (nicht wie die NGG behauptet 13x6 = 78 h). Von der Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit profitieren alle: Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste.

Das Gastgewerbe ist geprägt von starken, oftmals nicht planbaren Nachfrageschwankungen. Hochzeits- und Geburtstagsfeiern dauern – weil es „gerade einfach so schön ist“ – länger als ursprünglich vorgesehen. Die Sonne scheint im Biergarten unangemeldet schon am Vormittag, Schnee und Eis verhindern die pünktliche Anreise der Gäste in den Abendstunden. Jeder kennt es doch aus eigener Gästeerfahrung: Selbst bei bester Planung müssen Hoteliers und Gastronomen oft kurzfristig reagieren, um Gästewünsche zu befriedigen. Darüber hinaus fordern auch die Mitarbeiter flexiblere Arbeitszeiten. Vier Tage arbeiten, drei Tage frei – das könnte ein interessantes Modell der Zukunft sein. Auch bietet das Gastgewerbe in besonderem Maße Arbeitsplätze für Menschen, die sich etwas dazu verdienen wollen. Hier ist es vielen lieber, an einem Wochenende etwas länger zu arbeiten, dafür die anderen Wochenenden frei zu haben.

Praxisbeispiele:

  • Hochzeit - Ein Gesetz gegen die Gäste: Die Hochzeitsgesellschaft trifft um 17 Uhr ein. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter begann zur Vorbereitung um 15 Uhr. Das Veranstaltungsende war für 1 Uhr nachts verabredet. Aufgrund der guten Stimmung möchten die Gäste spontan bis 4 Uhr morgens verlängern. Geht nicht! Sagt das Arbeitszeitgesetz. Der Gastronom steht vor der Wahl: Die Hochzeitsfeier pünktlich beenden oder ein saftiges Bußgeld von bis zu 15.000 Euro kassieren.
  • Nebenbeschäftigung - Ein Gesetz gegen die persönliche Freiheit: Eine in Teilzeit (25 Stunden pro Woche) arbeitende Büroangestellte verdient sich am Wochenende als Tresenkraft an der Bar etwas hinzu. Am liebsten jedoch würde sie jeden Freitag von 18 bis 24 Uhr aus-helfen. Geht nicht! Sagt das Arbeitszeitgesetz. Da sie am Freitag bereits in ihrem Büro von 9 bis 14 Uhr gearbeitet hat, darf sie den sechsstündigen Abendservice nicht übernehmen. Die Mitarbeiterin wird daran gehindert, sich etwas hinzuzuverdienen!
  • Familie - Ein Gesetz gegen die Vernunft: Eine Mutter von zwei Kindern möchte in einem Hotel arbeiten, aber auch ausreichend Zeit mit ihren Kindern verbringen. Deshalb möchte sie gerne an zwei Tagen pro Woche zwölf Stunden arbeiten. Geht nicht! Sagt das Arbeitszeitgesetz.

Im Übrigen verzeichnet das bayerische Gastgewerbe seit zwei Jahren, mit rund 10.000 Auszubildenden in den sechs gastgewerblichen Berufen, wieder steigende Ausbildungszahlen. Besonders erfreulich ist die Entwicklung beim Beruf Koch. Dies ist unter anderem den Bemühungen der 120 gastgewerblichen Ausbildungsbotschafter in Bayern zu verdanken, die die Qualitätsoffensive „Wertschätzende Ausbildung“ ins Leben gerufen haben. Die Aussage „nur jeder zehnte Gastro-Betrieb bildet aus“ ist irreführend, da von den Hotel- und Gastronomiebetrieben mit Ausbildungserlaubnis rund 85 Prozent ausbilden. Die Ausbildung im bayerischen Gastgewerbe ist eine weltweit anerkannte Qualitätsausbildung.

 

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