Erste Hilfe bei Datenschutzfragen

DEHOGA Bayern schnürt Maßnahmenpaket für Mitgliedsbetriebe in Kooperation mit DataGuard

(München) Seit Mai gilt die europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Bei den Eigentümern und Betreibern von Hotel- und Gastronomiebetrieben hat sich große Unsicherheit breitgemacht und es haben sich viele Fragen zum fachgerechten Datenschutz ergeben. Auch der ständige Ruf nach immer strengeren Gesetzen und Bestimmungen stellt die Unternehmen vor zum Teil unlösbare Probleme, und das, obwohl Deutschland bereits über sehr hohe Sicherheitsstandards verfügt.

Der DEHOGA Bayern fordert, das Thema Datenschutz mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand anzugehen. So muss es möglich sein, im Einzelfall, individuelle Lösungen finden zu können. Es muss reichen die Schutzziele zu erfüllen, und nicht zu Maßnahmen genötigt zu werden, die der Sicherheit nicht dienen. Auch sind Ermessenspielräume zu nutzen. So sind angemessene Fristen für die Beseitigung etwaiger Mängel zu setzen.

Der DEHOGA Bayern hat im Rahmen einer Kooperation mit der Firma DataGuard ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Neben einer Zusammenstellung der wichtigsten Grundinformationen rund um das Thema Datenschutz, können künftig Mitglieder unter der DEHOGA Bayern-Datenschutz-Hotline 089 / 28 760 - 188 jeweils montags zwischen 10.00 und 12.00 Uhr eine kostenfreie telefonische Erstberatung nutzen. Außerhalb dieser Zeiten können Anliegen auch via E-Mail an datenschutz@dehoga-bayern.de gesendet werden.

Weitere Informationen stehen im geschützten Mitgliederbereich der DEHOGA Bayern-Website unter www.dehoga-bayern.de/datenschutz zur Verfügung. Darüber hinaus kann DataGuard auch einen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen.

Exklusiv für die Mitglieder des DEHOGA Bayern bietet DataGuard mehrere Datenschutzpakete an. Unternehmen bis einschließlich neun Mitarbeiter können das DEHOGA Bayern Datenschutz-Kit nutzen. Ab zehn Mitarbeitern gibt es drei verschiedene Varianten: Basis, Medium und Medium+. Je nach Restaurantplätzen, Zimmern oder extra Bereichen wird der Betrieb der jeweiligen Kategorie zugeordnet. Die Datenschutz-Überprüfung erfolgt in drei Schritten. Zunächst müssen die Fragebögen des Datenschutz-Audits beantwortet werden. Die Antworten wertet DataGuard im weiteren Verlauf in mehreren Telefonaten aus und erstellt die individuelle Datenschutz-Dokumentation.

Teile der Leistungen, die DataGuard als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen erbringen kann, sind förderungsfähig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet unter Umständen einen Teil der Ausgaben für Beratungsdienstleistungen im Bereich Datenschutz und -sicherheit. DataGuard erteilt hierzu gerne weitere Auskünfte.

„Wir werden sicher nicht alle Probleme sofort lösen können“, weiß DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, „wir hoffen aber, möglichst viele Unklarheiten beseitigen zu können und Tipps zu geben, die dem einen oder anderen vielleicht helfen, am Ende des Tages viel Geld zu sparen.“

 

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