Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes aus Sicht des DEHOGA Bayern verfassungswidrig

Inselkammer: „Wenn unsere Betriebe ohne eigenes Verschulden schließen müssen, um Dritte zu schützen, bedarf es hier eines Ausgleiches“ / DEHOGA kündigt Verfassungsbeschwerde an, wenn keine entsprechende Änderung vorgenommen wird

(München / Berlin) Die Pläne der Bundesregierung hinsichtlich eines neuen Infektionsschutzgesetzes stoßen auf heftige Kritik seitens des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Denn im geplanten „Dritten Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollen zwar die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs gastronomischer Einrichtungen sowie die Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungen im Falle einer Pandemie geregelt werden, Entschädigungen hierfür sind jedoch nicht vorgesehen. „Hier fehlt schlichtweg die gesetzliche Regelung des finanziellen Ausgleichs für Unternehmen, wenn Ihnen staatlicherseits die Geschäftsgrundlage entzogen wird“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, die ergänzt: „Das ist verfassungswidrig. Wenn unsere Betriebe ohne eigenes Verschulden schließen müssen, um Dritte zu schützen, bedarf es hier eines Ausgleiches.“ Hierbei steht der Verband mit seiner Auffassung nicht allein. So bestätigen derzeit deutschlandweit Verwaltungsgerichte den aktuellen Lockdown im Gastgewerbe oft nur mit Verweis darauf, dass Entschädigungsleistungen für November angekündigt wurden.

Sollte der Gesetzgeber vor der beschleunigten Verabschiedung am 18. November keine Korrekturen vornehmen, die Entschädigungen vorsehen, hat der DEHOGA Bundesverband bereits angekündigt, für die Branche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen.

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