DEHOGA Bayern und Gewerkschaft NGG einigen sich auf neuen Entgelttarifvertrag

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. sowie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Nach drei Leermonaten Februar, März und April 2016, für die eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro im April 2016 auszuzahlen ist, steigen die Entgelte für die Mitarbeiter im bayerischen Gastgewerbe mit Wirkung zum 1. Mai 2016 um 3 Prozent bei einer Laufzeit bis 30. April 2017. Ab 1. Mai 2017 werden die Gehälter um weitere 2 Prozent angehoben bei einer Laufzeit bis 30. April 2018. Die Vergütungen der Auszubildenden werden entsprechend angehoben. Der neue Entgelttarifvertrag hat damit eine Laufzeit von 27 Monaten und bietet den Betrieben Planungs- und Rechtssicherheit.

Nach schwierigen Verhandlungen wurde in der zweiten Verhandlungsrunde eine gute und faire Lösung gefunden. Einerseits kann sich die Branche über stabile Umsätze erfreuen, andererseits steigen die Kosten kontinuierlich durch bürokratische Belastungen und Auflagen.

 

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