Corona: Stellungnahmedes DEHOGA Bayern zu den Ergebnissen des bayerischen Ministerrates

Inselkammer: „Die Entscheidungen des bayerischen Ministerrates haben wir mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen“/ „Wirbrauchenverlässliche Maßstäbe, an denen sich Gäste und Unternehmer orientieren können"/ „Uns stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

(München) „Die Entscheidungen des bayerischen Ministerrates haben wir mit großer Verwunderungzur Kenntnis genommen“, kommentiert Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel-und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, das Ergebnis der Beratungen der bayerischen Staatsregierung:„Zunächst wurden Öffnungsperspektiven von Inzidenzwerten abhängig gemacht, Werte, die Stück für Stück nach unten korrigiert wurden. Nachdem wir nunmehr ein Inzidenzgeschehen haben, das in manchen Kreisen bei Null liegt, bringt Ministerpräsident Markus Söder jetzt Impfquoten als mögliche Öffnungsperspektive ins Spiel“, so Inselkammer: „Was wir brauchen, sind verlässliche Maßstäbe, an denen sich Gäste und Unternehmer orientieren können. An uns wird zunehmend die Frage herangetragen, inwieweit wir überhaupt auf Impfungen oder die bayerische Teststrategie vertrauen können, wenn nicht zumindest für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete entsprechende Angebote zugelassen werden, wie fast überall um Bayern herum?“ Inselkammer verdeutlicht aber auch: „Um es ganz klar zu sagen: Uns geht es nicht um Öffnungen auf Kosten der Gesundheit. Aber wenn ich eine Impfquote als Öffnungskriterium ins Spiel bringe, stellt sich die Frage, warum ich nicht bereits heute Öffnungen für Geimpfte zulasse. Während ab 1. Juli in Österreich die Maskenpflicht für geimpfte, getestete oder genesene Gäste und Mitarbeiter innen wie außen fällt, halten wir selbst außen starr daran fest, unabhängig davon, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist. Während die Sperrstunde in Österreich fällt, verlegen wir sie gerade einmal auf 1 Uhr. Während jenseits der Grenzen auch die Nachtgastronomie und Clubs unter Auflagen öffnen dürfen, überlegen wir, wie wir diejenigen, die Feiern wollen, auf abgesperrte Straßen kanalisieren können.Nicht einmal kleinste Volksfeste sind für die „drei G“möglich. Wenn um Bayern herumso vieles möglich ist, stellt sich für mich schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.“

–Ende der Pressemitteilung –