Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze an steigende Einkommensverhältnisse überfällig

Etappenerfolg für DEHOGA Bayern: Landtag stimmt Initiative der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag zu und erfüllt damit langjährige Forderung des Gastgewerbes

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Zustimmung des Landtags zur Initiative der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die Verdienstgrenze für Minijobber auf 530 Euro zu erhöhen; sie erfüllt eine langjährige Forderung des Gastgewerbes.

DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Es ist eine langjährige Forderung unseres Verbandes, die 450-Euro-Grenze an die Lohnentwicklung anzupassen bzw. gar zu dynamisieren. Durch die statische Verdienstgrenze, die über viele Jahre hinweg nicht erhöht wurde, wurde der Minijob schleichend entwertet. Das darf nicht sein. Der Wert für die Verdienstgrenze sollte idealerweise dynamisch an die Lohnentwicklung gekoppelt werden.“ Diese Berechnungsmethode hätte den Vorteil, dass Beschäftigte, Betriebe und Sozialversicherungsträger mindestens ein halbes Jahr im Voraus wissen, worauf sie sich einzustellen haben, denn der Mindestlohn vollzieht in der Regel die Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes nach.

Die 450-Euro-Verdienstgrenze, bis zu der Minijobber mit einer Pauschalabgabe von 30 Prozent beschäftigt werden dürfen, ist seit Anfang 2013 unverändert. Die regelmäßigen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns führen dazu, dass Mitarbeiter in ihrem Minijob weniger Stunden arbeiten dürfen – und damit real, also unter Berücksichtigung der Verbraucherpreissteigerung, auch weniger Geld in der Tasche haben. Den Betrieben fehlen die geleisteten Arbeitsstunden und sie können sie aufgrund der ohnehin bestehenden Personalknappheit auch nicht ersetzen.

Der oft angeführte Vorwurf, Minijobs würden „regulärer“ Arbeitsplätze ersetzen, stimmt in Hotellerie und Gastronomie nicht: Zwar wächst die Zahl die Minijobber, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche steigt jedoch stärker – in den letzten zehn Jahren um rund 300.000, das sind fast 40 Prozent. Minijobs gefährden somit nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, im Gegenteil, sie sichern sie. Denn sie geben Unternehmen und Mitarbeitern die notwendige Flexibilität. Außerdem verhindern Minijobs aufgrund ihrer finanziellen Attraktivität für die Arbeitnehmer die Abwanderung von „kleinen“ Beschäftigungen in die Schwarzarbeit. Deshalb sind die Minijobs erfolgreich am Arbeitsmarkt und sinnvoller Bestandteil des Gesamtsystems.

Geppert: „Minijobs sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung für den Arbeitsmarkt. Wenn ein Unternehmer Mitarbeiter benötigt, die am Wochenende im Biergarten arbeiten, freitag- und samstagabends im Club jobben oder im Messegeschäft das Catering übernehmen, hat er nicht die Alternative, dauerhaft eine Vollzeit- oder Halbtagskraft einzustellen. In der Verkehrs-, Freizeit- oder Eventgastronomie muss sehr flexibel auf Stoßzeiten reagiert werden.“

Für solche Nachfragespitzen sind die Minijobber unerlässlich. Das gilt insbesondere auch für die geringfügige Nebenbeschäftigung. Auch Existenzgründer, die es in der Gastronomie in besonderem Maße gibt, starten zunächst mit wenigen fest angestellten Kräften und ergänzen ihr Team mit „Aushilfen“. Ohne dieses Instrument könnten in vielen Bereichen gar nicht genügend Arbeitnehmer gewonnen werden. Und für viele Minijobber, oftmals Schüler, Studenten, mitverdienende Ehepartner oder Rentner, ist eine „reguläre“ Beschäftigung gar keine Alternative.

Minijobber sind zudem keine Arbeitnehmer „zweiter Klasse“, sondern haben die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie alle anderen z.B. auf Vergütung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz.

Geppert: „Die Vorteile, die Minijobs für Unternehmen, Mitarbeiter und den Arbeitsmarkt bieten, können nur zum Tragen kommen, wenn die Minijobs dauerhaft funktionsfähig bleiben. Dafür muss die 450-Euro-Verdienstgrenze heraufgesetzt und idealerweise dynamisiert werden.“