2. Förderaufruf Gaststättenmodernisierungsprogramm

Am 6. August um 10 Uhr öffnet sich das Bewerberportal zum 2. Mal / Aiwanger: „Das Programm steuert dem Wirthaussterben im ländlichen Raum entgegen“ / Inselkammer: „Initialzündung zur Zukunftssicherung der Wirtshauskultur“

(München) Das Gaststättenmodernisierungsprogramm geht am 6. August um 10 Uhr in die zweite Runde. Mit dem Programm fördert das bayerische Wirtschaftsministerium gezielt kleinere gastronomische Betriebe insbesondere in ländlichen Regionen. „Das Gastgewerbe ist das Rückgrat des Tourismus und Arbeitgeber für viele Menschen“, sagte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bei dessen Start im Mai: „Mit dem Programm unterstützen wir die bayerische Wirtshauskultur und zahlreiche Existenzen.“

Die Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, Angela Inselkammer, die den Anstoß zu diesem Programm gab, ist von dessen Bedeutsamkeit für das bayerische Gastgewerbe überzeugt: „Eine Investition und damit ein qualitativer Sprung aus eigener Kraft ist für die meisten gastgewerblichen Betriebe im ländlichen Raum aufgrund der anhaltend niedrigen Jahresumsätze nicht möglich. Dieses Programm ist für unsere Wirtshäuser eine Initialzündung, die es den Wirten erlaubt, in die Zukunft ihres Betriebes zu investieren.“

Am 6. August um 10 Uhr öffnet das bayerische Wirtschaftsministerium das Bewerbungsportal des Gaststättenmodernisierungsprogramms zum zweiten Mal. Mitmachen lohnt sich auf alle Fälle, denn von den 30 Millionen Euro Gesamtfördervolumen sind noch über 20 Millionen Euro zu vergeben. Das Ministerium hat dabei auf Rückmeldungen bezüglich der ersten Bewerbungsphase im Sinne der Branche und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten reagiert: Um den Bewerbungs- und Vergabeprozess anwenderfreundlicher sowie schematischer zu gestalten, wurde in diesem zweiten Förderaufruf die Verfahrensweise optimiert. So werden bei der elektronischen Antragstellung Interessenten durch zahlreiche Infofelder, die durch ein „i“ gekennzeichnet sind und durch Anklicken geöffnet werden können, unterstützt. Sollte jedoch der Interessent die Antragstellung abbrechen müssen, da die notwendigen Unterlagen nicht vorliegen, wird dessen Antrag nicht gespeichert. Sollte dieser anschließend eine erneute Antragstellung vornehmen wollen, ist es nicht gewährleistet, dass noch Kontingente vorhanden sind und eine erneute Antragstellung möglich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig bereit zu halten.

Neu bei Antragstellung ist zudem, dass das Antragskontingent für den jeweiligen Bewerber reserviert wird, sobald dieser alle Angaben zum Antragsteller unter Punkt 1 des Antrags eingegeben hat. Für die sorgfältige Bearbeitung des Onlineantrags hat dieser dann 90 Minuten Zeit. Sollte der Prozess länger dauern, wird die Sitzung automatisch geschlossen und die Antragstellung abgebrochen. Der Antrag fällt dann wieder in das Kontingent zurück und wird erneut freigeschaltet. Nach vollständigem Verbrauch des Kontingents erfolgt eine entsprechende abschließende Meldung auf der Website des Wirtschaftsministeriums. Insgesamt werden 200 Anträge, aufgeteilt auf die sieben Regierungsbezirke, akzeptiert, danach wird das Anmeldetool geschlossen und die eingegangenen Anträge geprüft sowie das tatsächliche Fördervolumen berechnet. Sollten dann noch Fördermittel übrig sein, wird das Verfahren so lange wiederholt bis die Mittel vergeben sind.

DEHOGA Bayern Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert empfiehlt: „Interessenten sollen sich bereits heute informieren, ob Sie förderfähig sind und was Sie bei der Antragsstellung beachten müssen. Die Zeit bis zum erneuten Programmstart sollte genutzt werden, um alle zur Beantragung benötigten Unterlagen einzuholen.“

Weitere Informationen rund um das Gaststättenmodernisierungsprogramm finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/modernisierung-von-gaststaetten-in-bayern

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