Tourismusoffensive Bayern – Initiativen Zukunft für das bayerische Gastgewerbe und Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur fortsetzen

Das Gastgewerbe ist Hauptleistungsträger und Schlüsselökonomie des erfolgreichen Bayerntourismus. Das Gastgewerbe hat in Bayern eine lange Tradition und einen großen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Stellenwert insbesondere im ländlichen Raum. Gerade außerhalb der Ballungszentren fungiert es als Treffpunkt aller sozialen Schichten und verkörpert einen hohen Grad an Lebensqualität. „Gasthäuser“ dienen als Ort der Geselligkeit, als Plattform zum Austausch der regionalen Bevölkerung und sie haben einen positiven Einfluss auf das örtliche Dorfgemeinschaftsleben der Bürger. Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hat Bayern zwischen den Jahren 2006 und 2015 jedoch fast ein Viertel seiner Schankwirtschaften verloren und befindet sich damit auf Rang zwei mit dem größten Gaststättenrückgang in Deutschland. Bereits jetzt besitzen etwa 500 bayerische Gemeinden kein „Wirtshaus“ mehr. Auch fehlt damit die wirtschaftliche Grundlage für die Leitökonomie Tourismus. Dieser ist oftmals die letzte Chance für eine Region und damit notwendig zur Herstellung und Wahrung gleicher Lebensverhältnisse. Angesichts des demografischen Wandels, der Herausforderungen durch die Digitalisierung und des Fachkräftemangels sind Unterstützungen gerade auch für den Gründerbereich und die Unternehmensnachfolge essentiell.

Wir fordern
•    die Fortführung des initiierten „Heimatwirtschaftenprogramm“ durch eine mehrjährige Mittelausstattung in Höhe von jährlich 15 Millionen Euro, um insbesondere gastronomischen Kleinbetrieben die Möglichkeit zu geben, sich durch Investitionen zukunftsfähig aufstellen zu können  
•    die Verstetigung der initiierten kostenfreien „Blitzlicht-Beratung“ als Potential- und Schwachstellenanalyse, um insbesondere gastgewerbliche Kleinbetriebe durch praktische Beratungen zukunftsfähig zu machen
•    Unterstützungen für Existenzgründer durch unbürokratische Kleinkredite und steuerliche Entlastungen
•    die Verlagerung der Gestattungspraxis nach § 12 Gaststättengesetz von der Kommune zu den Landratsämtern.


Potentiale der Leitökonomie Tourismus besser nutzen und Strukturen optimieren

Bayern hat als Tourismusdestination einen ausgezeichneten internationalen Ruf. Trotz einer hervorragenden Entwicklung wird Bayern nur zu oft auf München, bayerische Schlösser und ein paar wenige weitere internationale Attraktionen wie z.B. Regensburg und Rothenburg ob der Tauber beschränkt. Die Wertschöpfung inklusive der Effekte im Einzelhandel und nachgelagerter Dienstleistung ist enorm. Im bayerischen Tourismus sind weit mehr Menschen beschäftigt als bei Audi und BMW weltweit und zusammen. Aufgrund von viel zu vielen und oftmals zu kleinen Strukturen und fehlender Aufgabenverteilung werden Aufgaben doppelt und in der Folge wenig effizient erledigt. Es ist eine konsequente Aufgabenverteilung, Verbesserung der Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlich organisierten touristischen Vereinigungen, Konzentration auf die wesentlichen Aufgabenbereiche wie Gästebetreuung vor Ort, Marketing und eine Verbesserung der Buchungsmöglichkeit im Internet zu fördern. Dabei sind sowohl Doppelarbeit als auch Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden. Effiziente Strukturen sind ein Erfolgsfaktor in der Tourismusbranche. Hier ist vor allem eine Zusammenarbeit aller Beteiligten erforderlich.

Wir fordern
•    eine Stabilisierung der personellen und finanziellen Stärkung des Tourismus im Wirtschaftsministerium zu einem echten Kompetenzzentrum, um die Potentiale und Chancen des Tourismus für Bayern optimal zu nutzen und weiter auszubauen
•    ein festes jährliches Budget, damit das vorhandene Know-how der tourismuspolitischen Akteure unter der Federführung der Tourismusabteilung zusammengeführt, gebündelt und ggf. bedarfsgerecht ergänzt werden kann
•    die Entwicklung einer zukunftsorientierten Tourismusstrategie für einen ganzheitlichen touristischen Ansatz in Bayern.


Selbstverantwortliches Handeln fördern – Bürokratie abbauen, Auflagen stoppen und Vollzug vereinfachen

Wir fordern einen wirksamen Schutz mittelständischer Betriebe vor bürokratischen Überbelastungen. Bürokratische Symbolpolitik muss beendet werden und dafür ein echter Reality- oder KMU-Check eingeführt werden. Bei (neuen) Gesetzen muss darauf geachtet werden, dass diese die gesamte Breite der Unternehmen in Deutschland berücksichtigen. Zu oft werden Vorschriften für (wenige aber prominente) Problemfälle entwickelt, dann aber ohne Unterschied auf alle Unternehmen und Unternehmer – vom Ein-Mann-Betrieb bis zum multinationalen Konzern – ohne Unterschied angewandt. Dies benachteiligt insbesondere die klein- und mittelständischen Betriebe des Gastgewerbes und Handwerks, die nicht über große Rechtsabteilungen und die Mittel für teure Beratungsunternehmen verfügen. Es muss eine Mindestgröße für die Anwendbarkeit bzw. den Umfang der gesetzlich auferlegten Pflichten definiert werden. Darüber hinaus brauchen wir konkrete Unterstützung für unsere Betriebe bei unvermeidbaren Auflagen und Dokumentationsvorschriften in Form einer zentralen Anlaufstelle und konkrete Hilfestellungen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Digitalisierung, Umgang bei Betriebsprüfungen, Vollzug von Brandschutzauflagen und vielen mehr. Die folgenreichsten politischen Entscheidungen werden auf Bundes- und immer stärker auf Europaebene getroffen. Bayern muss deshalb seinen Einfluss bei Bund und EU nutzen, um dort eine mittelstandsfreundliche Politik zu erreichen.

Wir fordern
•    eine deutliche Reduzierung der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit, die für neun Wirtschaftszweige darunter das Gastgewerbe gilt, und die Branche unter Generalverdacht stellt, auf das für alle übrigen Branchen geltende Maß
•    einen echten Reality-Check bei Gesetzesvorhaben, um v.a. mittelständische Betriebe des Gastgewerbes wirkungsvoll zu schützen und in ihrer Vielfalt zu erhalten
•    bei Betriebsprüfungen ein einheitliches und transparentes Vorgehen, einen praktischen und pragmatischen Leitfaden für unsere Betriebe sowie eine zentrale Clearing- oder Beschwerdestelle bzw. einen Ombudsmann, bei dem Betriebe Eingaben machen können, um ggf. strukturelle Problemlagen aufzudecken
•    beim Vollzug von Brandschutzauflagen eine einheitliche und transparente Verwaltungshandhabung, um Unternehmen vor teilweise deutlich übertriebenen Brandschutzauflagen, die gesetzlich so gar nicht gefordert sind, zu schützen
•    Unterstützung bei der Abschaffung der handschriftlichen Gegenzeichnung der Meldescheine und die Einführung einer digitalen Lösung, um die Beherbergungsbetriebe zu entlasten und die Gastfreundschaft zu fördern.


Keine Chance für Internetpranger, Hygieneampel und Co.

Das bayerische Gastgewerbe bekennt sich kompromisslos zur Einhaltung der strengen gesetzlichen Lebensmittelhygieneregelungen. Dennoch ist das Gastgewerbe immer wieder konfrontiert mit Vorschlägen zu Ampeln, Smileys, Internetpranger und ähnliche „Transparenzsysteme“. Diese Symbole sind nicht nur purer Populismus, sondern simplifizierende Scheinlösungen und Momentaufnahmen, die dem Verbraucher eben keine Sicherheit geben. Bei Verstößen bietet das geltende Recht bereits heute Sanktionsmöglichkeiten – von Bußgeldern bis zur sofortigen Betriebsschließung. „Transparenzsysteme“ stellen alle Gastronomen unter Generalverdacht. Sie sind in unseren Augen ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Auch wird damit das Ziel der transparenten Verbraucherinformation gerade nicht erreicht, da auch bereits Dokumentationsmängel zu einer schlechteren Einstufung des Betriebs auf dem Kontrollbarometer führen; der Verbraucher assoziiert jedoch fälschlicherweise Hygienemängel mit der stark vereinfachten grafischen Darstellung.

Wir fordern
•    die Ablehnung jeglicher sogenannter „Transparenzsysteme“, da damit eine transparente Verbraucherinformation nicht erreicht wird und Unternehmen unter Generalverdacht gestellt werden.
•    die Abkehr von Überlegungen zur Veröffentlichung sog. Negativlisten, da diese mit einer existenzgefährdenden Ruf- und Imageschädigung verbunden sind und Existenzen und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze auf dem Spiel stehen.
•    Prävention statt Repression zur Sicherung bestehender Hygiene- und Qualitätsstandards unserer Branche.


Fachkräfte sichern – Zuwanderung ermöglichen und Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern

Das Gastgewerbe in Bayern ist im Vergleich mit anderen Branchen überdurchschnittlich arbeitsintensiv. Der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Umsatz beträgt 33,7 Prozent und liegt deutlich über dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft von 28,6 Prozent. Gut 69 Prozent der Wertschöpfung im Gastgewerbe sind Löhne und Gehälter in der Gesamt-wirtschaft liegt diese Quote bei 56 Prozent. Mit einem hohen Anteil dual ausgebildeter Fachkräfte, den besonderen Anforderungen an die Mitarbeiter, seinen vielen Kleinbetrieben und der angespannten Ertragslage steht bei der Sicherung der Fachkräfte das Gastgewerbe vor besonderen Herausforderungen. Das Image des Tourismus und seiner faszinierenden Mensch-zu-Mensch-Berufe mit deren hohen Beschäftigungs- und Karrierepotentiale sind zu stärken. Möglichkeiten, Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten einzustellen, müssen mit Blick auf die allgemeine Arbeitsmarktsituation und den Fachkräftemangel im Gastgewerbe geschaffen werden. Bei der Integration von Flüchtlingen leistet die Branche bereits einen wertvollen Beitrag (1.000 Beschäftigte, 200 Azubis und 250 Praktika sowie EQ).

Wir fordern
•    eine Bündelung der Akteure zur Sicherung von Fachkräften und regionale Aktivitäten, um zusätzliche Fachkräftepotentiale zu heben
•    eine schnelle Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Fachkräftezuwanderungsgesetzes unter besonderer Berücksichtigung des Gastgewerbes, damit hier benötigte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten leichter und schneller eine Arbeitsmarktgenehmigung bekommen
•    die gastgewerblichen Ausbildungsberufe – insbesondere Köche – als Mangelberufe anzuerkennen, und die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Saisonkräften aus Nicht-EU-Staaten zu verbessern
•    den Ausbau von Sprachkursen für Geflüchtete
•    die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren für Arbeitsgenehmigungen Geflüchteter mit Bleibeperspektive.


Berufliche Bildung / Duale Ausbildung stärken

Das Gastgewerbe in Bayern steht, mit derzeit rund 1.000 Auszubildenden in sechs Ausbildungsberufen und knapp 2.000 Schülern und Studierenden in gastgewerblichen Schul- und Studiengängen – jeweils mit Betriebspraktika, für eine hohe Ausbildungsleistung. Dies sind 10 Prozent aller Auszubildenden in Bayern. Vor dem wachsenden Trend zur hochschulischen Qualifizierung ist es notwendig, den Wert einer abgeschlossenen dualen Ausbildung wieder stärker aufzuzeigen, um einer breiten Schicht junger Menschen einen erfolgsversprechenden Einstieg ins Berufsleben zu garantieren.

Wir fordern
•    eine Stärkung des Images der beruflichen Bildung durch Image- und Informationskampagnen, weiterqualifizierte Studien- und Berufsberater sowie Maßnahmen zur Berufsorientierung an Schulen, v.a. an Gymnasien
•    eine Offensive für die duale Ausbildung durch pragmatische Unterstützungen der Ausbildungsunternehmen in ihrer Arbeit, z.B. durch branchennahe Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie Verbesserungen der Unterrichtsqualität und Lernergebnisse der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
•    Unterstützung u.a. in Form einer Bundesratsinitiative zur Einführung von Freibeträgen in Höhe des jährlichen Sachbezugswertes für die arbeitgebergeförderte Verpflegung und Bereitstellung von Wohnraum für Auszubildende
•    die beruflichen Potenziale von Flüchtlingen besser zu nutzen, indem die Ausbildung von Flüchtlingen durch klare und ausbildungsfreundliche rechtliche Vorgaben und Verwaltungsentscheidungen sowie zielgerichtete Unterstützung der Ausbildungsbetriebe erleichtert wird.


Arbeitszeitgesetz flexibilisieren

Die heutigen Arbeitszeitregelungen stammen aus den 70er- und 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts und orientieren sich an einer hohen industriellen und maschinellen Ausrichtung. Die im deutschen Arbeitszeitgesetz geregelte starre tägliche Höchstarbeitszeit von regelmäßig acht, im Ausnahmefall maximal zehn Stunden ist nicht mehr zeitgemäß. Sowohl Unternehmer als auch Mitarbeiter und letztendlich der Gast wünschen sich mehr Flexibilität. Unternehmer reagieren auf das starre Arbeitszeitgesetz mit zusätzlichen Ruhetagen oder verkürzten Öffnungszeiten, z.B. im Mittagsgeschäft. Das widerspricht den Gästewünschen, es schwächt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und schadet dem Tourismusland Bayern, da die Grundlage für den Tourismus wegfällt-. Das bedeutet weniger Umsatz, weniger Investitionsmöglichkeiten und perspektivisch v.a. weniger Beschäftigung.

Wir fordern
•    Unterstützung u.a. in Form einer Bundesratsinitiative für die Änderung des Arbeitszeitgesetzes
•    die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorsieht, um Arbeitszeiten individueller und flexibler auf die Woche verteilen zu können
•    keine Mehrarbeit, sondern eine bessere Verteilung der Arbeit. Überstunden werden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen. Gesundheitsschutz und Jugendarbeitsschutz bleiben unangetastet.


Gleiche Steuern für Essen

Die Arbeitskosten im Gastgewerbe sind seit 2012 schneller gewachsen als die Produktivität. So sind die Arbeitskosten zwischen 2010 und 2016 um gut 26 Prozent gestiegen – die Produktivität nur um 12 Prozent. Das verringert die Wettbewerbsfähigkeit der Branche insgesamt. Noch gravierender ist die Situation im Gaststättengewerbe. Das Wirts-haussterben auf dem Lande sowie das Verschwinden klassischer Restaurants aus den Innenstadtlagen machen deutlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit der arbeitsintensiven Gastronomie dringend einer Stärkung bedarf. Für die Gastronomie bedeutet der volle Steuersatz einen knallharten Wettbewerbsnachteil, insbesondere gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, der sein Sortiment verzehrfertiger Essensangebote signifikant ausgeweitet hat und weiter ausbaut. Für diese Angebote zum Mitnehmen gelten 7 Prozent, für die frisch zubereiteten Speisen, die im Restaurant serviert werden, 19 Prozent. Wir befürworten ausdrücklich den reduzierten Umsatzsteuersatz für alle Lebensmittel, wie er aktuell in 21 von 28 EU-Staaten gilt. Die steuerliche Gleichbehandlung von Essen ist für die Gastronomie auch eine Frage der Wertschätzung des unglaublich arbeitsintensiven Kochens in den Betrieben. In 17 EU-Staaten wird zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant steuerlich kein Unterschied gemacht. So zeigt sich Wertschätzung für frische regionale Küche und die kulinarische Zubereitung.

Wir fordern
•    Unterstützung, dass alle Lebensmittel und Speisen steuerlich gleichbehandelt werden, unabhängig von der Art der Zubereitung und des Verzehrortes, insbesondere aus Gründen der Steuergerechtigkeit und der Zukunftssicherung unserer Gastwirtschaften und Restaurants.


Beibehaltung reduzierter Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsleistungen –keine Steuererhöhungen

Die Hotellerie ist eine internationale Branche. Die Häuser in Deutschland stehen in einem harten globalen Wettbewerb. Mit der Einführung von 7 Prozent Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen wurde 2010 ein deutscher Sonderweg beendet, in 25 von 28 EU-Staaten gelten reduzierte Umsatzsteuersätze. Die positiven Impulse sind unübersehbar: Die Hotellerie hat seit 2010 mehr als 50.000 neue Arbeitsplätze geschaffen und Milliardeninvestitionen getätigt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der deutschen Hotellerie sucht weltweit seinesgleichen. Zwei Drittel der Beherbergungsbetriebe in Deutschland bieten weniger als 20 Zimmer an. Gerade einmal vier Prozent aller Betriebe haben 100 und mehr Zimmer. Von den 37.000 Hotels machen 11.000 weniger als 100.000 Euro Umsatz im Jahr. 76 Prozent der Hotels bleiben unter 500.000 Euro Umsatz. Der Gewinn nach Steuern liegt in dieser Gruppe bei 81.000 Euro, bei den Pachtbetrieben bei lediglich 72.000 Euro. Nur knapp 1.300 Betriebe gehören zu den TOP 50 Hotelgesellschaf-ten. Also gerade einmal 3,4 Prozent aller Hotelbetriebe gehören großen Ketten an. So ist die Steuersenkung der Mehrzahl der kleinen und mittelständischen Betriebe zugutegekommen. Der reduzierte Umsatzsteuersatz hat vielen Unternehmerfamilien ermöglicht, lange aufgeschobene Investitionen in die Qualität der Betriebe in Auftrag zu geben und Lohsprünge bei Mitarbeitern zu ermöglichen. Auch der regionale Handel und die Zuliefererindustrie haben davon profitiert. Die erfolgte Umsatzsteuersenkung darf nicht in Frage gestellt werden. Die Hoteliers erwarten Verlässlichkeit von der Politik, vor allem im harten internationalen und europäischen Wettbewerb. Investitionen setzen Planungssicherheit voraus, die es herzustellen und vor allem beizubehalten gilt.

Wir fordern
•    Unterstützung und ein klares Bekenntnis zur Beibehaltung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungslistungen, damit die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Tourismusmarkt auch künftig sichergestellt ist
•    keine weiteren und neuen Steuerbelastungen
•    keine weiteren Gebühren für das Gastgewerbe insgesamt.   


Fairer Wettbewerb in Zeiten der Digitalisierung

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und der Marktdominanz der Internetgiganten fordern wir gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle Marktteilnehmer. Die Politik steht in der Verantwortung, für ein level playing field zu sorgen. Es kann nicht sein, dass z.B. Hotels mit immer kostenintensiveren Auflagen zu Brandschutz, Hygiene, Sicherheit oder Barrierefreiheit überzogen werden, während sich in deren Schatten ein davon fast völlig unbehelligter Markt der Privatvermietung zum Konkurrenten aufschwingen kann. Die gleiche Kernforderung gilt auch für gastronomische „Sharing“-Angebote. Die Politik darf nicht auf der einen Seite rechtsfreie Räume tolerieren und auf der anderen Seite mittelständische Betriebe, die hier Steuern zahlen und für Arbeits- und Ausbildungsplätze sorgen, immer weiter regulieren. Diesen Wertungswiderspruch muss die Politik schleunigst beheben.

Wir fordern
•    die Gestaltung eines Ordnungsrahmens für die Plattformökonomie, der monopolistische Struktur verhindert und zugleich Zukunftschancen eröffnet
•    ein besonderes Augenmerk auf wettbewerbsbeschränkende Klauseln der Portalökonomie.


Ausbau der digitalen Infrastruktur

Das Gastgewerbe und insbesondere das Beherbergungsgewerbe ist die am stärksten digitalisierte Branche in Deutschland. Es gilt den flächendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur weiter voranzubringen. Soweit wie möglich muss der weitere Breit-bandausbau privatwirtschaftlich und marktgetrieben erfolgen. Dabei sollten die Tele-kommunikationsunternehmen im Rahmen territorialer Konzessionierungen aber auch wirksamer zur Erschließung dünn besiedelter Gebiete verpflichtet werden. Wo mittelfristig keine marktgesteuerte Erschließung möglich ist, sollten regionale Initiativen zum Breitbandausbau aus Landkreisen, Kommunen und der regionalen Wirtschaft durch zusätzliche Mittel von Bund und Ländern gezielt gefördert werden, um die notwendige Infrastruktur zu erstellen.

Wir fordern
•    eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus und die Schaffung der Voraussetzungen für funkbasierte Netze der nächsten Generation (5G)
•    Vorrang für Klein- und Mittelstädte sowie die ländlichen Gebiete jenseits der Metropolregionen, da diese beim Breitbandausbau deutlich zurückliegen
•    einen lückenlosen Ausbau der Mobilfunknetze.


Liberalisierung des Feiertagsgesetzes

Das bayerische Gastgewerbe steht für den Schutz der christlichen Feiertage und fordert gleichzeitig eine gewisse Liberalisierung des bayerischen Feiertagsgesetzes, um dem modernen Ausgehverhalten der Bevölkerung Rechnung zu tragen, da sich die Lebensgewohnheiten teilweise dramatisch geändert haben. Trotz der Lockerungen im Jahr 2013 ist das derzeit geltende Gesetz immer noch nicht zeitgemäß. Während in den Sommermonaten die sog. „Paragastronomie“ den steuerzahlenden Diskotheken das Wasser abgräbt, und die meisten Betriebe deshalb in dieser Zeit bereits geschlossen haben, kommt die Stille-Tage-Regelung in den Herbstmonaten einem Berufsverbot gleich. Denn für viele musikveranstaltende Betriebe rechnet es sich nur noch an den beiden umsatzstärksten Tagen in der Woche zu öffnen. Die Ursache für das Problem ist das Bayerische Feiertagsgesetz – eines der strengsten in ganz Deutschland. An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Während Sportveranstaltungen erlaubt sind, politische Kundgebungen wie am Aschermittwoch stattfinden und sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Action- und Horrorfilme gesendet werden, darf nicht getanzt werden – das ist absurd. Durch die starre Regelung sind zudem je-weils zwei Abende betroffen, der Vorabend ab 2.00 Uhr und der Abend des „stillen Tages“ selbst. Besonders hart trifft es die Betriebe im November mit acht Abenden. Es gibt Feiertage, wie den Karfreitag, an denen man nicht rütteln darf, aber Allerheiligen ist kein Trauertag, sondern dient dem fröhlichen Gedenken an die Heiligen, denen kein eigener Feiertag gewidmet ist. Mit einer Lockerung des bayerischen Feiertagsgesetzes in Anlehnung auf die Lockerungen des Feiertagsgesetzes in Baden-Württemberg im Jahr 2015, ist das „Hineinfeiern“ in einen stillen Tag möglich.

Wir fordern
•    eine Lockerung des Tanzverbotes von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr anstatt dem bisherigen Tanzverbot von Gründonnerstag 2 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr
•    eine Lockerung auf den Beginn der Tanzverbote angepasst an die örtlichen allgemeinen Sperrzeiten anstatt dem bisherigen Tanzverbot an Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag von jeweils 2 Uhr bis 24 Uhr


Ansprechpartner: LGF Dr. Thomas Geppert

Stand: Juni 2018