Am 26. September 2021 haben Sie die Wahl. Sie entscheiden mit darüber, wer künftig in Deutschland Regierungsverantwortung trägt und damit die politischen Rahmenbedingungen für die Zeit nach der Corona-Pandemie auch für unsere Branche bestimmt.

Nach 19 Monaten Pandemie in Deutschland und insgesamt neun Monaten Lockdown für das Gastgewerbe ist es nun Aufgabe der künftigen Regierung, die Weichen für die Branche der Gastfreundschaft zu stellen, um Deutschlands Gastgewerbe wieder wettbewerbsfähig zu machen und den Gastgebern eine Perspektive zu geben. Unsere Betriebe stehen für Gastfreundschaft, Genuss und Kommunikation und sind für das Funktionieren der Gesellschaft unerlässlich. Sie waren vor der Krise Wirtschaftskraft und Jobmotor und werden das auch in Zukunft wieder werden.

Im Vorfeld der Bundestagswahl wollten wir mit dem DEHOGA-Wahlcheck 2021 deshalb wissen, wer an der Seite der Hoteliers und Gastronomen steht. Wir haben die in der Bundesregierung vertretenen Parteien und deren Kandidaten in den Wahlkreisen mit den Brennpunktthemen der Branche wie der dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen, der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, der Sicherung und Stärkung von Beschäftigung und Ausbildung und unserem Nein zur Hygieneampel konfrontiert.

Uns liegen die Antworten der Parteien sowie von 540 Kandidaten auf unsere DEHOGA-Wahlcheckliste 2021 (Stand 14.09.2021) vor und wir haben für Sie die Parteiantworten im Anschluss an diesen Artikel unten in einer übersichtlichen Gegenüberstellung zusammengefasst. Auch die Positionen der Kandidaten zu den drängendsten Branchenanliegen finden Sie ebenfalls hier – ungekürzt und im Wortlaut.

Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beschriebenen Konzepte, Lösungsansätze und Haltungen machen deutlich: Es geht um sehr viel. Nutzen Sie deshalb das Angebot Ihres DEHOGA, sich umfassend zu informieren. Es kann und darf uns nicht gleichgültig sein, wer nach der Wahl am Steuer sitzt und den Kurs für unsere Branche vorgibt. Gehen Sie zur Wahl und tragen Sie mit Ihrer Stimme dazu bei, dass Politiker im Land das Sagen bekommen, die für die Belange des Mittelstandes kämpfen, die sich für den Tourismusstandort Deutschland einsetzen und die die große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Gastronomie und Hotellerie anerkennen und entsprechend handeln.

Gemeinsam sind wir stark. Zusammen können wir etwas bewegen. Demokratie ist, was wir daraus machen. Es geht um nichts Geringeres als um die Zukunft unserer Branche.

In diesem Sinne: Geben Sie der Stimme des Gastgewerbes Gewicht. Wir zählen auf Sie!

Wir fragen – die Politik antwortet

Der DEHOGA-Wahlcheck richtet sich an die Parteien als auch an die Kandidaten zur Bundestagswahl. Nachstehend antworten die Parteien auf acht ausgewählte Fragen von uns:

Damit die Branche weiß, wer in dieser schweren Zeit an ihrer Seite steht.


Vergleichende Gegenüberstellung der Parteien:

>>> Zu den 8 wichtigsten Fragen die Antworten der Parteien auf einen Blick

Mehrwertsteuer

Werden Sie die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Branche stärken, indem sie die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants auf die politische Agenda setzen, im besten Fall unter Einbeziehung der Getränke und der Eintrittsgelder in Clubs und Discotheken?

Haltung CDU:
Die unionsgeführte Bundesregierung hat den Umsatzsteuersatz auf Speisen in Restaurants bis Ende 2022 befristet ermäßigt. Über eine Entfristung der Regelung werden wir in der kommenden Legislaturperiode entscheiden.

Haltung CSU:
Wir wollen die Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft senken. Gasthäuser sind in Bayern Treffpunkte von Jung und Alt. Wir wollen unsere Wirtshauskultur erhalten, auch im Sinne der Vereine und lebendiger Dörfer. Dafür wollen wir dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% auf Speisen. Befristet bis 2022 haben wir ihn schon durchgesetzt. Damit entlasten wir unsere Gastronomie nach der Corona-Pandemie und stärken unsere klassische bayerische Wirtshauskultur.

Bund und Länder haben den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants bereits bis Ende 2022 eingeführt. Insgesamt gilt: Wir wollen Ausnahmen vom Regelsatz der Mehrwertsteuer grundsätzlich begrenzen und keine neuen Tatbestände einführen. Bei den durchschnittlichen Kosten eines Warm- oder Kaltgetränks fällt die Mehrwertsteuer auch nicht so deutlich ins Gewicht. Einen einheitlichen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Eintrittsgelder in Clubs und Discotheken wollen wir nicht. Das ist nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie auch nicht möglich.

Ja, bereits mehrfach forderte die AfD auch im Bundestag, das durch die Corona-Situation stark betroffene Gast- und Restaurantgewerbe über Steuererleichterungen zu stärken und Zukunftsperspektiven zu schaffen. Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes wäre diesbezüglich eine geeignete Maßnahme und wird von der AfD explizit unterstützt. Die entfristet vorzunehmende Reduzierung der Mehrwertsteuersätze soll definitiv endlich auch auf die bisher außen vorgelassenen Getränke ausgeweitet werden. Hinsichtlich der Corona-Situation kritisierte die AfD, dass insbesondere für Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen, in denen kein Essen verkauft wird und diese Gewerbe mithin auch von der Senkung der Mehrwertsteuer nicht profitieren, kein wirksamer Rettungs-fonds aufgelegt wurde. Hier fordern wir eine Nachbesserung, um einen Bankrott dieser Unternehmen zu verhindern.

Wir Freie Demokraten wollen die Umsatzbesteuerung reformieren und vereinfachen. Zudem wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit und die Ertragskraft im Mittelstand generell stärken.

Nein.

Die zeitlich befristete Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Restaurants stellte während der Corona-Pandemie eine branchenspezifische Unterstützungsleistung dar. Eine dauerhafte Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes scheint uns nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Branche zu stärken, da hiervon überwiegend die großen und umsatzstarken Betriebe profitieren - kleinere Betriebe mit geringen Umsätzen jedoch nur sehr eingeschränkt. Darüber hinaus ergeben sich bei der Anwendung eines dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf gastronomische Leistungen systematische Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf den Erwerb von Lebensmitteln im Einzelhandel, die zu Ungerechtigkeiten führen können. Auch müssen bei solch kostenintensiven Maßnahmen die sozialen Effekte berücksichtigt werden. In Bezug auf kulturelle Einrichtungen kann eine Prüfung der Anwendbarkeit des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sinnvoll sein.


Steuern und Abgaben

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Betriebe bei Steuern und Abgaben konsequent entlastet werden, wenn ja, wie?

CDU und CSU werden ein umfangreiches Entfesselungspaket auf den Weg bringen, das Unternehmen vor allem von Steuern und Bürokratie entlastet. Wir wollen die Steuerlast für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, perspektivisch auf 25 Prozent deckeln. Dabei wollen wir Rechtsformneutralität herstellen, ob für Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Wir werden den Solidaritätszuschlag für alle schrittweise abschaffen und gleichzeitig kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Zudem wollen wir die steuerliche Verlustverrechnung und die Abschreibungsregeln verbessern.

Wir setzen uns konsequent für die Belange von Betrieben ein. Wir haben den Verlustrücktrag deutlich ausgeweitet, um Unternehmen und Betriebe zu unterstützen, die Corona-Einschränkungen so gut es geht kompensieren zu können. Damit erreichen wir 99,5% aller Unternehmen in Deutschland. Auch haben wir die Grenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro erhöht und eine Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter, bspw. für IT-Investitionen, eingeführt. Schließlich haben wir die steuerlichen Bedingungen für privatrechtlich organisierte Unternehmen gerade verbessert, sie können sich nun, wenn sie es wünschen, leichter wie eine Kapitalgesellschaft behandeln lassen. Zudem wollen wir die Einkommensteuer senken, davon profitieren ebenfalls privatrechtlich organisierte Unternehmen, Selbständige und Freiberufler:innen.

Die AfD setzt sich grundsätzlich für eine merkliche Entlastung insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen ein, zu denen nicht wenige Gastronomie-betriebe zu zählen sind. Wir wollen die Wirtschaft von politisch herbeigeführten Belastungen komplett befreien und begrüßen jeden Impuls ergebnis-offen, der diesem Ziel förderlich sein kann. Auch Anpassungen der Rechtslage sind davon nicht auszuschließen. Nicht zuletzt möchten wir Impulse für die Wirtschaftssektoren setzen, die von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen sind.

Wir Freie Demokraten wollen die steuerliche Belastung von Unternehmen auf den OECD-Durchschnitt von rund 25 Prozent senken und im Zuge der Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa den deutschen Sonderweg der Gewerbesteuer beenden. Eine einmalige Vermögensabgabe lehnen wir ebenso ab wie die Wiederbelebung der Vermögensteuer oder die Verschärfung der Erbschaftsteuer. Beides ist für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft ein Hemmschuh bei der Bekämpfung der Folgen von Corona, weil den Unternehmen Liquidität entzogen wird. Von einer Reform des Einkommensteuertarifs und einer schrittweisen Abschaffung des Mittelstandsbauchs würden gerade kleinere Personengesellschaften profitieren. Darüber hinaus wollen wir den Solidaritätszuschlag komplett abschaffen.

Nein. 

Ja. Wir GRÜNE wollen Steuererleichterungen dort, wo sie nachhaltig und zielgerichtet sind. Deshalb wollen wir gezielte Investitionsanreize setzen und lehnen Steuersenkungen mit der Gießkanne ab. Mit einer degressiven Abschreibung von mindestens 25 % fördern wir gezielt Investitionen in die digitale und ökologische Modernisierung unserer Wirtschaft, auch über das Jahr 2021 hinaus. Für kleinere und mittlere Unternehmen werden wir das Ansparen auf diese Investitionen durch eine temporäre Erweiterung des Investitionsabzugsbetrags erleichtern. Ebenso wollen wir bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Eigenkapitalbasis stärken, indem wir die Besteuerung nicht entnommener Gewinne und den Verlustrücktrag verbessern wollen. Durch gezielten Bürokratieabbau, die Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und die Senkung der EEG-Umlage entlasten wir die Unternehmen zusätzlich.


Minijobs

Machen Sie sich dafür stark, Minijobs zu erhalten und die Verdienstgrenze zu erhöhen und zu dynamisieren?

Minijobs bedeuten Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vieler mittelständischer Betriebe. Wir werden die Minijobgrenze von 450 Euro auf 550 Euro pro Monat erhöhen und diese Grenze mit Blick auf die Entwicklung des Mindestlohns regelmäßig überprüfen.

Die Corona-Krise hat erneut gezeigt, dass die soziale Sicherung der Minijobs unzureichend ist. Unser Ziel ist, alle Beschäftigungsverhältnisse in die soziale Sicherung einzubeziehen. Dabei wird es Übergänge für bestehende Arbeitsverhältnisse und Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Rentner*innen geben. Um die Nettoeinkommen von gering Verdienenden zu erhöhen, heben wir die Gleitzone der Midi-Jobs auf 1.600 Euro an. In dieser Zone zahlen die Arbeitnehmer*innen geringere Beiträge, ohne dass sie dadurch einen geringeren Rentenanspruch haben.

Die geringfügig Beschäftigten, die bereits 450 Euro verdienen, konnten seit 2013 allenfalls ihre Stundenzahl reduzieren, nicht aber ihren Nettoverdienst erhöhen. Dieser ist ohne Inflationsausgleich bei 450 Euro gedeckelt und von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Unternehmen macht dies inflexibel. Nach jeder Stundenlohnerhöhung müssen Unternehmen mit viel Bürokratie die Arbeitszeit reduzieren, Arbeitsverträge anpassen und ggf. die Arbeit neu organisieren. Diese arbeitnehmer- und arbeitgeberfeindliche Regelung wollen wir durch eine dynamische Anpassung der Verdienstgrenze, gekoppelt an die Inflationsrate verbessern.

Ja. Wir Freie Demokraten wollen die Minijob- und Midijob-Grenze erhöhen und dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Mit jeder Anpassung des Mindestlohns reduzieren sich heute die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen eines Mini- beziehungsweise Midijobs arbeiten dürfen. Damit sind Mini- oder Midijobber von Erhöhungen durch die allgemeine Lohnentwicklung abgeschnitten. Das wollen wir ändern und so für mehr Leistungsgerechtigkeit sorgen.

Nein, DIE LINKE möchte Minijobs in sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse über-führen - denn Minijobs sind unsicher, niedrig entlohnt und führen zu Minirenten. Rund zwei Drittel der Minijobber erhalten einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Arbeit-nehmerrechte auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden häufig umgangen. Zudem werden 60 Prozent der Minijobs von Frauen ausgeübt. Sie können so ihre Existenz nicht eigenständig sichern und sind auf ihren Partner oder ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Damit wird ein überholtes Familienmodell mit dem Mann als Ernährer und der Frau als Zuverdienerin gefördert. Die Frauen landen in einer beruflichen und biografischen Sackgasse mit hohen persönlichen Risiken und Abhängigkeiten. Minijobs sind darüber hinaus kein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung, sondern erschweren systematisch diesen Übergang. Nicht zuletzt verdrängen sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze.

Wir GRÜNE wollen Minijobs, mit Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und Rentner*innen, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen und geeignete Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen schaffen. Gerade in Krisenzeiten hat sich gezeigt, dass Minijobs keine Sicherheiten bieten. Eine Brücke in reguläre Beschäftigung stellen sie in aller Regel auch nicht dar. Eine Ausweitung der sozialversicherungsfreien Minijobs lehnen wir GRÜNE daher ab.


Lohnpolitik

Sind Sie der Ansicht, dass Lohnpolitik nicht Sache des Staates ist, und werden Sie deshalb die Festsetzung der Mindestlohnhöhe auch weiterhin der Mindestlohnkommission über-lassen?

CDU und CSU vertrauen der Mindestlohnkommission, in der die Sozialpartner gemeinsam die zukünftige Höhe des Mindestlohns unabhängig von der Politik festlegen. CDU und CSU stehen zur Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft und wollen nicht politisch in diesen Prozess eingreifen.

Lohnpolitik ist grundsätzlich Sache der Tarifparteien – dies ist auch grundgesetzlich geschützt. Allerdings stehen wir zu einer Lohnuntergrenze in Form eines gesetzlichen Mindestlohns. Wir werden ihn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen und weitere Anpassungen dann der Mindestlohnkommission überlassen.

Unternehmen brauchen in der Rezession nicht noch mehr Regulierung, die zu mehr existenziellen Schwierigkeiten und mehr Insolvenzen führt. Dadurch würde auch das Angebot am Arbeitsmarkt noch geringer ausfallen. Letztlich führt das zu niedrigeren Löhnen auch in anderen Bereichen, weil weniger Unternehmen gut bezahlte Jobs anbieten könnten. Daher werden in der sozialen Marktwirtschaft die Löhne durch die Tarif-, Vertragsparteien ausgehandelt.

Ja. Der Mindestlohn wird durch die unabhängige Mindestlohn-Kommission bestimmt. Um Menschen mit kleineren Einkommen wirklich zu unterstützen, wollen wir die Hinzuverdienstgrenzen beim Arbeitslosengeld II reformieren, die Minijob- und Midijob-Grenze erhöhen und sie dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln.

Tarifpolitik ist Sache der Tarifparteien. DIE LINKE will diese stärken. Die Arbeitsmarktgesetzgebung hat in Deutschland einen großen Niedriglohnsektor entstehen lassen. Zu dessen Überwindung bedarf es auch eines gesetzlichen Mindestlohns. DIE LINKE will den gesetzlichen Mindestlohn in einem einmaligen Schritt auf 13 Euro anheben, damit Einkommen aus Arbeit auch wirklich vor Armut schützt, und ihn dann wieder der Tariflohnentwicklung folgen lassen. In der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission sollen keine Regelungen enthalten sein dürfen, die dem entgegenstehen. Die Gehälter für Normal- und Geringverdienende müssen deutlich steigen. Dafür wollen wir Gewerkschaften stärken und es einfacher machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Leiharbeit und sachgrundlose Befristungen, Mini- und Midijobs drücken auf die Löhne und schwächen die Sozialversicherung. Wir wollen diese Jobs möglichst in reguläre, voll sozial abgesicherte Arbeitsverhältnisse überführen.

Die Lohnfindung ist nicht Sache des Staates. Allerdings ist es Aufgabe der Politik, Leitplanken zu setzen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb fair ist und Menschen vor Armut geschützt sind. Deshalb wollen wir GRÜNE den Mindestlohn auf 12€ pro Stunde erhöhen. Den gesetzlichen Auftrag der Mindestlohnkommission werden wir so weiterentwickeln, dass der Mindestlohn in Zukunft sicher vor Armut schützt. 


Arbeitszeitgesetz

Plädieren Sie dafür, das Arbeitszeitgesetz an die Lebenswirklichkeit anzupassen und zu flexibilisieren – am besten in Form der Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit?

CDU und CSU wollen das Arbeitszeitgesetz reformieren und die Spielräume des EU-Rechts nutzen. Anstelle der täglichen soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten. Die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten müssen dabei im Sinne des Arbeitnehmerschutzes gewährleistet bleiben.

Wir sorgen dafür, dass vom Wandel der Arbeitswelt alle profitieren. Dazu gehört, dass Arbeitszeiten besser zum Leben passen und Menschen mehr selbstbestimmte Zeit haben – etwa für Familie, soziales Engagement und Weiterbildung. Wir werden die Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes erhalten. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit schließen wir aus. Wenn die Arbeit durch Produktivitätsgewinne weniger werden sollte, müssen alle davon profitieren. Da wo Gewerkschaften für die Absenkung von Arbeitszeit streiten, um mehr selbstbestimmte Zeit zu ermöglichen oder Beschäftigung zu sichern, stehen wir an ihrer Seite.

Unter der Prämisse einer Schutzfunktion muss ein modernes Arbeitszeitgesetz auch flexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung zulassen. Dies trägt zum Schutz der Arbeitsplätze bei, insbesondere im Tourismus oder bei Kleinbetrieben. Dafür sind den Tarif-/ Vertragspartnern im Rahmen der Tarifautonomie Regelungskompetenzen zu geben. Bereits heute haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht und in den Betrieben sind insgesamt ordentliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gegeben. Vertrauensarbeitszeit ist üblich geworden. Eine gesetzliche Reglementierung bis ins Kleinste ist nicht erforderlich. 

Ja. Wir Freie Demokraten fordern mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz und wollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit. Niemand soll weniger Pausen machen oder mehr arbeiten als bisher, aber die Einteilung der Arbeitszeit muss flexibler möglich sein. Die Summe der täglich notwendigen Ruhezeit bleibt bestehen. Hierbei werden flexible Regelungen in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung rechtssicher ermöglicht.

Nein, DIE LINKE fordert den Schutzcharakter des Arbeitszeitgesetzes wieder deutlicher hervorzuheben und wendet sich gegen eine Flexibilisierung, die allein den Arbeitgebern nützt, u.a. durch die Streichung der täglichen Höchstarbeitszeitgrenze. Stattdessen wollen wir die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden gesetzlich begrenzen und den Beschäftigten mehr Mitbestimmungsrechte bei der Lage und Dauer ihrer Arbeitszeiten ermöglichen.

Das Arbeitszeitgesetz halten wir grundsätzlich für ausreichend flexibel und sehen weitere Aufweichungen kritisch. Gerade die Tageshöchstzeiten, die Ruhezeiten und die Sonntagsruhe dienen vorrangig dem Gesundheitsschutz und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist empirisch ausreichend belegt, dass häufige überlange tägliche Arbeitszeiten die Unfallgefahr und die gesundheitlichen Risiken stark erhöhen. Trotzdem erlaubt das Arbeitszeitgesetz Ausnahmen u.a. für Saisonbetriebe, für die Landwirtschaft und für Betriebe mit Tarifvereinbarungen. Das stellt aus unserer Sicht eine gute Balance zwischen den Flexibilitätsbedürfnissen der Unternehmen und dem notwendigen Gesundheitsschutz für Beschäftigte dar. Vor dem Hintergrund des sich abzeichneten Fachkräftemangels wollen wir GRÜNE allerdings die Zeitsouveränität und Selbstbestimmung der Beschäftigten erhöhen. Wenn die eigenen Arbeitszeiten besser zum Leben passen, dann arbeiten Menschen motivierter, gesünder und produktiver.


Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge

Werden Sie sich gegen eine Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge aussprechen?

CDU und CSU wollen die Lohnzusatzkosten auf einem stabilen Niveau von maximal 40 Prozent halten.

Unser Ziel ist, die Sozialversicherungsbeiträge bei unter 40 Prozent des Bruttolohns zu halten.

Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sollte der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung abgesenkt werden, um die Einkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen und den Produktionsfaktor Arbeit zu entlasten. Dazu muss die Arbeitslosenversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden und Leistungen ausschließlich an Beitragszahler gezahlt werden. Grundsätzlich ist es da Ziel der AfD, die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland deutlich zu senken. Analog zur Schuldenbremse wollen wir eine verbindliche Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz, um die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festzuschreiben.

Ja. Wir Freie Demokraten wollen eine Trendwende bei der Abgabenquote erreichen und die Abgabenbelastung für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber wieder auf unter 40 Prozent senken. Die Abgabenquote (Steuerquote plus Sozialbeitragsquote) lag 2020 über 41 Prozent. Wir wollen diesen Irrweg verlassen, denn die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger unseres Landes dürfen nicht durch immer höhere Abgaben daran gehindert werden, unseren Wohlstand zu sichern.

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge ist kein Selbstzweck. Für die Höhe des Beitragssatzes sind das Beschäftigungsniveau, die Überführung geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und angemessene Bruttolöhne- und Gehälter ausschlaggebend. Grundsätzlich sollen alle Einkommens-arten zur Finanzierung einbezogen, die Beitragsbemessungs-grenzen erhöht bzw. aufgehoben und die paritätische Beteilung der Arbeitgeber garantiert werden. Dafür setzt sich DIE LINKE ein.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundene wirtschaftliche Krise haben gezeigt, wie sehr sich ein leistungsfähiges Sozialversicherungssystem in Deutschland bewährt hat. Uns geht es um eine verlässliche soziale Absicherung für die Menschen in unserem Land. Deshalb schlagen wir GRÜNE Strukturreformen in den Sozialversicherungen vor, die insbesondere auch zu mehr Solidarität führen. Und deshalb wollen wir die Weichen für einen prosperierenden Arbeitsmarkt stellen. Stabile Sozialversicherungsbeiträge sind uns Grünen - mit Blick auf Beschäftigung (Lohnnebenkosten) und die verfügbaren Einkommen der abhängig Beschäftigten - wichtig. Die 40 Prozent Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die durch die Sozialgarantie der Bundesregierung als Obergrenze definiert wurden, sind für uns aber nicht in Stein gemeißelt. Denn wir wissen, dass den Ausgaben auch Leistungen gegenüberstehen, die wichtig für die Menschen sind und die uns allen zugutekommen.


Hygieneampeln, Smileys, Kontrollbarometer und Co.

Werden Sie sich nachhaltig gegen Hygieneampeln, Smileys, Kontrollbarometer und Co. einsetzen?

CDU und CSU planen nicht, das Thema auf Bundesebene aufzugreifen. Grundsätzlich stehen wir einer Darstellung von Ergebnissen über Kontrollbarometer, Smileys etc. kritisch gegenüber, denn wenn nicht sehr engmaschig kontrolliert wird, können solche Darstellungen schnell zu einem Pranger werden. Uns ist vielmehr wichtig, dass die Lebensmittelkontrolle effektiv erfolgt und Beanstandungen schnell durch die Unternehmen abgestellt werden.

Nein. Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Transparenz über Inhaltsstoffe von Produkten oder Produktionsverfahren können auf vielfältige Weise verbessert werden. Wir wollen dazu kein Instrument von vornherein ausschließen.

Die Einhaltung hoher Hygiene- und Qualitätsstandards ist ein deutsches Markenzeichen und nicht wegzudenkendes Element unseres Selbstverständnisses in Deutschland. Dies gilt auch für die Gastronomie. Fraglich ist jedoch, ob die genannten Systeme einen tatsächlichen Nutzen bringen oder ob sie nicht vielmehr intransparente oder gar willkürliche Entscheidungen hervorbringen und dadurch so folgenreiche wie unsachgemäße Vertrauenseinbußen verursachen. Eine ausufernde Schikane- und Vorverurteilungskultur lehnt die AfD dahingehend ab. Die plädiert vielmehr für ein zweckmäßiges behördliches Qualitäts- und Hygienesicherungsmanagement, das die Einhaltung höchster Standards gewährleistet, ohne Gastronomen dem Risiko unsachgemäßer Bürokratiebelastungen genauso wenig auszuliefern, wie nicht nachvollziehbaren und missbrauchsanfälligen Prangersystemen.

Wir Freie Demokraten setzen uns für einen Verbraucherschutz ein, der den mündigen Verbraucherinnen und Verbrauchern Optionen und eine informierte sowie souveräne Entscheidung ermöglicht.

Nein. 

Transparenz muss auch bei der Lebensmittelhygiene gelten und ist wichtig für das Ansehen der Branche. Daher wollen wir die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen für alle sichtbar und erkennbar machen – direkt am Betrieb vor Ort und im Internet, beispielsweise in Form eines Hygienebarometers oder Smileys. Wir GRÜNE halten dies für eine sinnvolle und effektive Maßnahme, um einen Rückgang der hohen Anzahl der Hygienebeanstandungen zu erreichen. Transparenz über Kontrollergebnisse kommt der großen Mehrheit vorschriftsmäßig wirtschaftender Betriebe zugute, zugleich wird das Vertrauen der Verbraucher*innen in die Lebensmittelbranche insgesamt verbessert. Für die Unternehmen soll die Beantragung einer zeitnahen Nachkontrolle möglich sein.


Fairer Wettbewerb in der digitalen Welt

Werden Sie für fairen Wettbewerb in der digitalen Welt sorgen – durch das Schaffen eines ordnungs-politischen Rahmens für die Plattformökonomie?

Mit dem Digitalisierungs-GWB haben wir als erstes Land der Welt einen neuen, zukunftsfähigen Rechtsrahmen geschaffen, der Tech-Giganten in die Schranken weist und gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellt. Damit sichern wir den fairen Wettbewerb, die Innovationskraft unserer Unternehmen und die Wahlfreiheit der Verbraucher in der Digitalwirtschaft. Dies wollen wir auch auf EU-Ebene über den Digital Services Act und den Digital Markets Act gewährleisten. CDU und CSU treten dabei für eine Gesetzgebung ein, die nutzerzentriert ist, kleinen und mittleren Unternehmen faire Bedingungen im digitalen Wettbewerb garantiert und Raum für Innovationen schafft. CDU und CSU werden den Rechts-rahmen für digitale Dienste mit besonderem Blick für die Plattformökonomie weiter-entwickeln. Ziel ist, die besten Bedingungen für die Bereitstellung innovativer digitaler Dienste in Europa zu schaffen und einen Beitrag zur Online-Sicherheit und zum Schutz der Grundrechte zu leisten.

Ja. Wir stehen für faire Wettbewerbs- aber auch Arbeitsbedingungen auch in der „digitalen Welt“. Zu viel Marktmacht einzelner schadet dem Wettbewerb und damit letztlich den Verbraucher*innen. Wir wollen Entwicklungen am Markt voraus sein und ein präventives und proaktives Wettbewerbs- und Kartellrecht schaffen. In das Kartellrecht werden wir verstärkt vorbeugende Kontrollen integrieren. Zudem werden wir weitere, neue europäische Instrumente entwickeln, um die übermächtigen Plattformen zu zähmen oder notfalls zu entflechten. Grundlegend notwendig hierfür ist die Bewahrung der Netzneutralität, für welche wir einstehen werden.

Die AfD setzt sich für die Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien zugunsten von digitalen Plattformen ebenso ein, wie dafür, dass auch derartige Plattformen („Soziale Netzwerke“ usw.) zur Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien verpflichtet werden, insbesondere in Sachen Meinungsfreiheit. Dadurch wird ein tatsächlich fairer Wettbewerb im digitalen Raum ermöglicht.

Ja. Wir Freie Demokraten wollen eine wirksame Kontrolle großer Unternehmen der Digitalwirtschaft schaffen, die Zugänge zum Internet kontrollieren. Solche Gatekeeper-Unternehmen, die als Betreiber einer Suchmaschine, als soziales Netzwerk oder als dominierende Handelsplattform die Wettbewerbsbedingungen kleiner oder mittlerer Unternehmen entscheidend beeinflussen können, müssen einer speziellen Regulierung unterworfen werden. Die Regulierung soll verhindern, dass Gatekeeper den Wettbewerb verzerren, indem sie sich beispielsweise bei Suchergebnissen selbst begünstigen, indem sie die Interoperabilität mit Angeboten anderer Unternehmen einschränken oder indem sie die Geschäftsdaten ihrer Partnerinnen und Partner in unlauterer Weise zum eigenen Vorteil nutzen.

Ja, wir setzen uns für einen funktionierenden und fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten ein. Die Corona-Pandemie hat das Marktungleichgewicht zugunsten der Internetgiganten weiter verstärkt. Damit auch kleinere Online-Händler*innen eine faire Chance haben, sollen Unternehmen mit überragender und marktübergreifender Marktmacht direkt unter eine verschärfte Regulierung fallen. So kann schnell unterbunden werden, wenn Plattformbetreiber*innen ihre eigenen Angebote gegenüber Angeboten anderer Unternehmen bevorzugen. Große Plattformen sollen europäische Qualitäts- und Sicherheitsstandards auch im Online-Handel gewährleisten müssen. User*innen von Plattformen sollen besser über ihre Daten verfügen können, etwa indem sie diese von einer Plattform auf eine andere Plattform mit-nehmen können. Diese Interoperabilität und Datenportabilität fordern wir GRÜNE grundsätzlich verpflichtend für marktbeherrschende Unternehmen. Als Ultima Ratio wollen wir zum Schutz des Wettbewerbs, dass Unternehmen auch unabhängig von einem Missbrauch aufgespalten werden können, wenn ihre Marktmacht zu groß ist.