Alles Wichtige zum Coronavirus

Umfrage zu Auswirkungen zum Coronavirus auf das Gastgewerbe sowie Merkblätter und aktuelle Informationen.

Das bayerische Gastgewerbe wird durch die Coronakrise erheblich stärker als befürchtet getroffen. Die vorläufige Auswertung unserer Umfrage unter 1.947 bayerischen Betrieben, davon 38 Prozent in Städten über 20.000 Einwohnern, ergaben folgende Auswirkungen:

78 Prozent der Betriebe verzeichnen Umsatzeinbußen in Folge der Coronakrise. Durchschnittlich brechen die Umsätze bayernweit um 29 Prozent ein. 93 Prozent aller Betriebe verzeichnen Rückgänge bei Neubuchungen, diese gehen im Schnitt um 39 Prozent zurück. Gefragt nach erwünschten Unterstützungsleistungen durch den Staat, hier waren Mehrfachnennungen möglich, erwarten 73 Prozent aller Betriebe den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen, 54 Prozent weitere Steuererleichterungen, 41 Prozent Liquiditätshilfen, 40 Prozent eine geänderte Kurzarbeitergeldregelung, 30 Prozent Steuerstundung sowie 27 Prozent die Stundung von Sozialabgaben.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung.

 

Wir sind weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen und bitten Sie an unserer Umfrage zu den Auswirkungen des Coronavirus im Gastgewerbe teilzunehmen. Je mehr Betriebe sich beteiligen, desto konkreter können wir uns ein Bild über das Ausmaß der Betroffenheit machen und desto nachdrücklicher können wir die Forderungen gegenüber der Politik platzieren und den dringenden Handlungsbedarf aufzeigen.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich an der Umfrage beteiligen.

Hier geht es zur Umfrage: https://www.surveymonkey.de/r/dehoga_umfrage_coronavirus.

 

Mit nachfolgendem Link möchten wir Ihnen eine aktualisierte und erweiterte Fassung unseres Merkblatts zu branchenspezifischen Fragestellungen zum neuartigen Coronavirus zur Verfügung stellen.

Das überarbeitete Merkblatt können Sie hier herunterladen...

Mit dem vorliegenden Merkblatt wollen wir Ihnen, so gut es nach derzeitigem Kenntnisstand möglich ist, die aktuell relevanten Fragenstellungen vertrags-, arbeits- und versicherungsrechtlicher Art beantworten und die branchenrelevanten Hygienemaßnahmen aufzeigen.

Bereits in der Fassung vom 28. Februar 2020 hatten wir Sie auf die
Förderinstrumente des BMWi hingewiesen. Wir haben sie ins Merkblatt integriert, Sie finden sie zudem auf der Website des Ministeriums (bitte dort etwas nach unten scrollen bis "Unterstützung für Unternehmen"): Bitte informieren Sie sich und beantragen Sie dort im Fall entsprechender Betroffenheit die genannten Förderinstrumente. Teilen Sie uns zudem gerne mit, was funktioniert und was nicht. Wir müssen belastbar wissen, ob diese Förderinstrumente Ihnen in der gegenwärtigen Situation helfen. Wir freuen uns auf Ihre Antworten - bitte direkt an Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, hartges@dehoga.de.

Um schnelle Liquiditätshilfen zu garantieren haben wir Kontakt mit der LfA Förderbank Bayern aufgenommen. Wir können Ihnen die Informationen zum angepassten LfA-Universalkredit mit diesem Schreiben mitteilen.

Das Infoblatt können Sie sich hier runterladen.

Bezüglich versicherungstechnischer Fragen weisen wir auf Informationen unserer Partnerfirma Fritz & Fritz unter folgendem Link hin: https://www.fritzufritz.de/aktuelle-themen/?article=coronavirus-nicht-alles-ist-versicherbar#post-3695

 

Folgende Links geben zusätzlich interessante Hintergrundinformationen:


Tagesaktuelle allgemeine und medizinische Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den Internetseiten folgender renommierter und dafür zuständiger Institutionen:

 

Seien Sie bitte versichert, dass wir fest an Ihrer Seite stehen und alles unternehmen, um Ihnen in dieser äußerst schwierigen Situation zu helfen! Wir stehen im ständigen Austausch mit der Politik auf allen Ebenen, um unsere Kernforderungen durchzusetzen:

  1. schnell wirkende, effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen
  2. Änderung der Kurzarbeitergeldregelung, die bis zum Ende der Pandemie gelten muss (wird hoffentlich am Sonntag im Koalitionsausschuss der Groko entschieden)
  3. steuerliche Erleichterungen durch reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen (7 %) zur Steigerung der Umsatzrendite, um Umsatzeinbrüche zu kompensieren und Betriebe in die Lage zu versetzen, die Krise durchzustehen und danach Notfallkredite bedienen zu können.