Das Hotel oder Restaurant hat zur Teilnahme eine Selbstauskunft bereitgestellt und bestätigt, dass sämtliche im Erhebungsbogen angegebenen Kriterien ordnungsgemäß im Betrieb umgesetzt und überwacht werden.
Die Kriterien sind öffentlich zum Download verfügbar, so dass auch die Transparenz des Siegels gegenüber dem Gast sichergestellt ist und dieser sich informieren kann wofür das Siegel steht.
Die Prüfung der Unterlagen sowie die Auszeichnung übernimmt die Bayern Tourist GmbH.