Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen

Aufgrund europäischer Vorgaben wurde auch in Deutschland die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen ab dem 1. Januar 2019 neu geregelt

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen wurde in den europäischen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt. Gerade im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr konnte die unterschiedliche Handhabung der Besteuerung von Gutscheinen zu einer Doppelbesteuerung oder einer Nichtbesteuerung führen. Daher sah sich die Europäische Kommission veranlasst, die Mehrwertsteuersystemrichtlinie um eine eindeutige Regelung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen zu ergänzen. Die nationalen Gesetzgeber, so auch Deutschland, mussten die europäischen Regelungen bis zum 31. Dezember 2018 in nationales Recht umsetzen. So wurde § 3 des Umsatzsteuergesetzes um die Absätze 13 bis 15 ergänzt und in § 10 UStG ebenfalls eine Korrektur vorgenommen.

Die neue Rechtslage gilt für alle Gutscheine, die ab dem 1. Januar 2019 ausgestellt wurden. Für vor dem Zeitpunkt ausgestellte Gutscheine bleibt es bei den bis dahin geltenden Regelungen.

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