Überbrückungshilfe verlängert, ausgeweitet und vereinfacht - ACCONSIS informiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informierte am 18. September über die Verlängerung und Ausweitung der Überbrückungshilfe (Phase 2). Premium-Partner ACCONSIS fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe gilt für die Monate September bis Dezember 2020. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.

Das Hilfsprogramm (Überbrückungshilfe II) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Unterstützt wird mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Es ist nicht nur erfreulich, dass es die Überbrückungshilfe II gibt, sondern es sind auch zahlreiche positive Anpassungen und Verbesserungen, welche es nun mehr Unternehmen ermöglicht die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen zu können.

Die Verbesserungen in Überblick:

  • Antragsberechtigt war bislang jeder Betrieb, welcher im April & Mai kumuliert 60% Umsatzrückgang zu verzeichnen hatte.

  • Neu: 50% Umsatzrückgang in zwei zusammenhängenden Monaten von April bis August oder durchschnittlich 30% Umsatzrückgang für die Monate April bis August

  • Die bisherige Förderhöhe staffelte sich bislang wie folgt: 
    • Umsatzeinbruch unter 50%                        à 40% Fixkostenzuschuss
    • Umsatzeinbruch 50% - 70%                       à 50% Fixkostenzuschuss
    • Umsatzeinbruch über 70%                         à 80% Fixkostenzuschuss

  • Die neue, angepasste Förderhöhe sieht folgende Staffelungen vor:
    • Umsatzeinbruch 30% - unter 50%                 à 40% Fixkostenzuschuss
    • Umsatzeinbruch 50% - 70%                          à 60% Fixkostenzuschuss
    • Umsatzeinbruch über 70%                            à 90% Fixkostenzuschuss

Die Pauschale für Personalaufwendungen wird verdoppelt! Dies gilt für Personal, welches nicht in Kurzarbeit geschickt wurde.

Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen der Überbrückungshilfe. 

Bisher galt für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten eine Höchstgrenze von 9.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten eine Höchstgrenze von 15.000 Euro.

ACCONSIS steht Ihnen auch in Phase 2 wieder gerne als professioneller Partner zur Seite. Die Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre Antragsvoraussetzungen und übernehmen die Beantragung mit Ihnen.

Ab Mitte Oktober wird das Portal voraussichtlich zur Beantragung zur Verfügung stehen.

Herr Klaus Nützl, Experte für das Thema „Überbrückungshilfe Corona“ bei der ACCONSIS unterstützt Sie gerne. 

Service-Telefon
+ 49 89 547143