Sonn- und Feiertagszuschläge bei Kurzarbeit

Das Thema wurde immer wieder unterschiedlich diskutiert und kommuniziert. Daher weisen wir auch im Hinblick auf die Osterfeiertage nachstehend auf die fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 23.12.2020 zur Klarstellung hin.

In welchem Verhältnis stehen Kurzarbeitergeld und Feiertagsvergütung?

Die Fachliche Weisung der BA vom 23.12.2020 stellt dazu jetzt klar:

Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann für Arbeitsausfälle an Sonn- und Feiertagen nur bestehen, wenn die betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diesen Tagen gearbeitet hätten. Hinsichtlich der möglichen Branchen wird auf § 10 Arbeitszeitgesetz verwiesen. Die vorgesehene Diensteinteilung ist nachzuvollziehen, beispielsweise anhand von Dienst- oder Einsatzplänen. (…)

Detaillierte Hintergrundinformationen: FAQ Kurzarbeit DEHOGA Bundesverband Nr. 36

Wird auf Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge KuG gezahlt?

Entgeltbestandteile werden nur dann bei der Berechnung des Kug berücksichtigt, wenn sie sozialversicherungspflichtig sind. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind jedoch meist steuer- und sozialversicherungsfrei. (…) Beitragsfreie Zuschläge werden also nicht in die Berechnung des Kug einbezogen. (…)

Etwas anderes gilt dann, wenn im Einzelfall Zuschläge sozialversicherungspflichtig sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein:

Detaillierte Hintergrundinformationen: FAQ Kurzarbeit DEHOGA Bundesverband Nr. 39