Sachbezugswerte 2021

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2021

Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sachbezugsverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft.

Die Werte, die in der Sozialversicherungsentgeltverordnungfestgelegt sind, wurden im Bundesrat verabschiedet. Die für das Jahr 2021geltenden Werte entnehmen Sie dem nachstehenden Dokument.