Reminder: Erhöhung des Mindestlohns

Seit 1. Januar 2021 gilt ein Mindestlohn von 9,50 € brutto pro Arbeitsstunde

Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es bereits in 21 EU-Ländern

Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, grundsätzlich allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens diesen Stundenlohn zu zahlen.

Übersicht Mindestlohn

ab 01.01.20219,50€
ab 01.07.20219,60€
ab 01.01.20229,82€
ab 01.07.202210,45€

Verstoßen Sie gegen diese Verpflichtung, kann gegen Sie eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 500.000 Euro verhängt werden.