Novemberhilfe: Verfahren der Abschlagszahlung steht

Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, sollen Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Das Verfahren  umfasst laut den Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen folgende Punkte:

  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Überbrückungshilfe-Plattform.
  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.).
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  • Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann. Die vollständige Pressemitteilung der Ministerien finden Sie hier…

„Die Abschlagszahlungen helfen den vielen kleinen Unternehmen der Branche, die im November 2019 zum Beispiel einen Umsatz von 20.000 Euro erwirtschaftet haben“, kommentiert DEHOGA-Präsident Guido Zöllick die Informationen „10.000 Euro sind eine relevante Summe für etwa die Hälfte der gastgewerblichen Betriebe.“ Dagegen seien die Abschlagszahlungen für mittlere und größere Unternehmen zu gering. „Für einen Betrieb, der allein 70.000 Euro Fixkosten im Monat hat, ist eine Abschlagszahlung von 10.000 Euro nicht ausreichend“, so Zöllick.

Pachten, Personalkosten, Energie- und Verwaltungskosten stünden für die Hotels und Restaurants auch im November zur Zahlung an. Das Kurzarbeitergeld werde bekanntermaßen erst später erstattet. „Aufgrund von Beherbergungsverboten und Sperrzeiten-Regelungen im Oktober sowie der seit 2. November bestehenden Schließung unserer Betriebe sind die Liquiditätsengpässe akut“, sagt Zöllick. Das beträfe kleine wie große Unternehmen gleichermaßen. Logischerweise hängt die Bewertung der Abschlagszahlungen davon ab, wie hoch der Umsatz im November des Vorjahres war und welche Erstattungssumme der jeweilige Unternehmer erwartet. Zöllick betont: „Umso wichtiger ist jetzt, dass die Anträge schnellstens bearbeitet werden können und die Novemberhilfe für alle Unternehmen spätestens Anfang Dezember kommt.“

Weitere nützliche Fragen und Antworten zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe im November finden Sie HIER.