Nichtbeanstandungsfrist für TSE Einrichtung endet

Erinnerung: Ablauf der Frist zur TSE Einrichtung bei Registrierkassen endet am 31. März 2021

Wir möchten Sie heute auf den Ablauf der Frist zur TSE Einrichtung bei Registrierkassen hinweisen.

Nach dem 30. September 2020 sollte die TSE Einrichtung ursprünglich erfolgt sein. Doch die meisten Bundesländer wollen Betriebe bei der Aufrüstung ihrer Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in der Coronakrise entlasten. Sie gewährten eine stillschweigende Fristverlängerung bis 31. März 2021.

Auch Bayern hat dieser Frist zugestimmt und somit hatten Betriebe sechs Monate länger Zeit, ihre Kassen für die Kontrollen der Finanzbehörden sicher zu machen.
In diesem Zusammenhang müssen Betriebe nachweisen, dass sie bis spätestens 30. September 2020 - also dem offiziellen Ende der Nichtbeanstandungsfrist - einen Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE beauftragt haben.